All Stories
Follow
Subscribe to Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH

BEG II: Zentralverband der Dachdecker sieht wenig Bürokratie-Entlastung

Köln (ots)

Mit dem zweiten Bürokratie-Entlastungsgesetz (BEG II) hat die Bundesregierung Neuerungen vorgestellt, die auch das Handwerk betreffen. Doch statt Entlastung ist ein Mehr an Bürokratie festzustellen. Ein Beispiel ist die neue Fälligkeitsregelung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialabgaben sollen nun in Höhe der tatsächlichen Beiträge des Vormonats als "voraussichtliche Beitragsschuld" bis zum fünftletzten Bankarbeitstag abgerechnet werden. Es ändert sich somit nur die Berechnungsgrundlage für die vorläufige Beitragsschuld, aber nicht der bürokratische Aufwand für die Betriebe, denn monatliche Korrekturen bleiben weiterhin notwendig. Die bisherige Berechnung auf Schätzungsbasis wird im Zweifel im Baugewerbe sogar eine höhere Genauigkeit haben als die vorgesehene Vormonatsbetrachtung. Weitere Änderungen gibt es bei der Kleinunternehmer-Grenze. Hier soll der Grenzbetrag für Kleinunternehmer von aktuell 17.500 Euro auf einen maßgebenden Umsatz von 20.000 Euro jährlich erhöht werden.

Gute Ansätze, aber noch Ergänzungsbedarf

"Insgesamt enthält das zweite Bürokratie-Entlastungsgesetz gute Ansätze, die aber an einigen Stellen noch erheblichen Ergänzungsbedarf haben", stellt Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) fest. "Das gilt besonders für die steuer- und sozialrechtlichen Vorschläge, die zum Teil weit hinter dem möglichen Einsparpotenzialen zurückbleiben, wie bei der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge. Andere führen sogar zu negativen gesamtwirtschaftlichen Effekten. So stellt die geplante Anhebung der Kleinunternehmer-Grenze bei der Umsatzsteuer einen Schritt in die falsche Richtung dar. Sie würde das Geschäftsmodell der Solo-Selbstständigen in die Grauzone der Scheinselbstständigkeit sowie Umgehungsmöglichkeiten für Tarifverträge und Arbeitsschutzvorschriften befördern", so Marx weiter. Der ZVDH lehnt wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die im BEG II vorgeschlagenen Änderungen zur Fälligkeit mit Nachdruck ab. Der Entwurf werfe mehr Fragen auf und zeichne sich durch große Praxisferne aus.

Vorschläge zur Bürokratie-Entlastung

Der ZDH hat weiterhin einige Vorschläge zur Bürokratie-Entlastung vorgelegt, die der ZVDH ebenfalls unterstützt. So zum Beispiel die Forderung, die Umsatzgrenze bei der Ist-Versteuerung auf 600.000 Euro anzuheben. Diese liegt derzeit seit 1. Januar 2012 bundesweit bei 500.000 Euro, festgeschrieben durch das Dritte Umsatzsteuer-Änderungsgesetz. Sie wird jedoch von immer mehr mittelständischen Betrieben überschritten, weil die Umsätze aufgrund höherer Material- und Energiepreise steigen. Insofern wäre mit einer Anhebung der Umsatzgrenze auf 600.000 Euro auch eine Angleichung an die Bilanzierungsgrenze verbunden. Die Ist-Versteuerung bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst abgeführt werden muss, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. "Hier sehen wir eine wirkliche Entlastung gerade für kleine Betriebe. Mit der Erhöhung der Umsatzgrenze kann ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Liquidität der Betriebe geleistet werden und bei nicht-bilanzierenden Unternehmen führt dies zu spürbaren Entlastungen", erläutert Marx. Mehr: http://bit.ly/PM9_BEGII

Pressekontakt:

DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband

Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse

Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Fritz-Reuter-Str. 1, 50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de

Original content of: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH, transmitted by news aktuell

More stories: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH
More stories: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH
  • 12.07.2016 – 11:15

    Zentralverband der Dachdecker kritisiert Scheitern der Wohnungsbau-Förderung

    Köln (ots) - Die Koalition hat ein vorläufiges Aus der steuerlichen Förderung für den Wohnungsbau bekannt gegeben. Es gab keine Einigung bei der Mietpreisbindung und den Fördergrenzen für den hochpreisigen Wohnungsbau. Die Bundesregierung wollte mit einer Sonderabschreibung (Sonder-Afa) über drei Jahre Privatinvestoren für den Mietwohnungsbau gewinnen. Ziel war ...

  • 08.07.2016 – 12:15

    Zentralverband der Dachdecker begrüßt Beschlüsse zur Flexi-Rente

    Köln (ots) - Die Große Koalition hat sich über Eckpunkte der sogenannten Flexi-Rente geeinigt. Künftig soll es ab dem 63. Lebensjahr möglich sein, die Teilrente stufenlos zu wählen. Die Bundesregierung will damit Arbeitnehmern einen flexiblen Übergang in die Rente ermöglichen. Wer bereits mit 63 Jahren in Teilrente geht, soll mehr vom Zuverdienst behalten ...