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Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH

Neue Ausbildungsordnung für Dachdecker und Dachdeckerinnen

Köln (ots)

Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Mai 2016 ist es amtlich: Die neue Ausbildungsverordnung für Dachdecker und Dachdeckerinnen wird am 1. August 2016 in Kraft treten. Wichtigste Neuerung: Der Betrieb legt gemeinsam mit dem Auszubildenden zu Beginn der Lehre einen Schwerpunkt fest; die Vertiefung erfolgt dann im 3. Lehrjahr. Ausgewählt werden kann zwischen Dachdeckungstechnik, Abdichtungstechnik, Außenwandbekleidungstechnik, Energietechnik an Dach und Wand oder Reetdachtechnik. Bei der Überbetrieblichen Unterweisung (ÜLU) wurde die Dauer von 14 auf 15 Wochen erhöht. Das Dachdeckerhandwerk ist übrigens eine der wenigen Branchen, in denen Betriebe Zuschüsse für die Ausbildung erhalten.

Technische Neuerungen im Fokus

Mit der neuen Ausbildungsverordnung ist der Beruf des Dachdeckers deutlich attraktiver geworden, denn es wurden auch technische Neuerungen berücksichtigt. "Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es unter anderem im 2. Lehrjahr in der überbetrieblichen Ausbildung einen neuen Lehrgang über das Herstellen von energetischen Maßnahmen an Dächern", so Artur Wierschem, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Auch die Betriebe profitieren von der Neuordnung: "Bei der alten Ausbildungsform musste der Betrieb in der Fachrichtung Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik die gesamte Breite des Berufsbilds berücksichtigen, das fiel kleineren Betrieben manchmal schwer. Nun kann jeder Betrieb nach einer zunächst grundlegenden gleichen Ausbildung entsprechend seines betrieblichen Schwerpunktes über die Zeitdauer von einem halben Jahr vertiefend ausbilden und sich somit passende Fachkräfte sichern", erläutert Wierschem die Vorteile der neuen Verordnung.

Dachdeckerberuf: vielseitig und spannend

Neben einer aktuellen Ausbildungsordnung bietet das Dachdeckerhandwerk eine sehr gute Bezahlung während der Lehrzeit, einen krisensicheren Job sowie vielfältige Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Denn Dachdecker legen nicht nur Ziegel aufs Dach: Sie installieren Solaranlagen in Dach- und Wandflächen, sie dichten Flachdächer unter Anwendung neuester Abdichtungstechniken ab und legen Dachbegrünungen an, führen Abdichtungen von Balkonen, Terrassen und im Keller aus und gestalten Außenwände von Gebäuden mit vorgehängten Fassadenbekleidungen. Dachdecker unterstützen Hausbesitzer bei der energetischen Gebäudesanierung und informieren auch über Fördermittel. Technische Neuerungen wie der Einsatz von Drohnen oder die digitale Modellierung von Gebäudedaten werden künftig den Beruf des Dachdeckers mehr und mehr bestimmen. Auch in puncto Sicherheit wird viel getan: Die Arbeitsschutzprogramme und Präventionsmaßnahmen im Dachdeckerhandwerk gelten als vorbildlich.

Porträt: stellvertretender ZVDH-Hauptgeschäftsführer Artur Wierschem http://bit.ly/ZVDH_Wierschem (Quelle: ZVDH)

Die neue Ausbildungsverordnung als pdf: http://bit.ly/AusbildungVO-2016

Pressekontakt:

DEUTSCHES DACHDECKERHANDWERK
Zentralverband

Claudia Büttner
Bereichsleiterin Presse
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Fritz-Reuter-Str. 1, D-50968 Köln
Tel. 0221-398038-12
Fax 0221-398038-512
E-Mail cbuettner@dachdecker.de
www.dachdecker.de

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