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Heizsaison startet: Gaskunden können durch einen Tarifwechsel Hunderte Euro sparen

Pressemitteilung

Heizsaison startet: Gaskunden können durch einen Tarifwechsel Hunderte Euro sparen

Berlin, 13.10.2023 – Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Start der diesjährigen Heizsaison ein guter Zeitpunkt, um den Gastarif zu prüfen. Das empfiehlt der Geldratgeber Finanztip und nennt mögliche Ersparnisse von mehreren Hundert Euro im Jahr. Für neu abgeschlossene Verträge sind die Gaspreise in den vergangenen Monaten stark gesunken. Wer jetzt in einen preiswerten Gastarif wechselt, profitiert in den verbrauchsstarken Wintermonaten von den günstigeren Preisen.

“Wer sich bisher noch nie um seinen Gasvertrag gekümmert hat, steckt vermutlich in der Grundversorgung – und die ist in aller Regel die teuerste Option”, erklärt Benjamin Weigl, Energieexperte von Finanztip. Rund jeder sechste Gaskunde wird laut Daten der Bundesnetzagentur in der Grundversorgung beliefert, die meist das lokale Stadtwerk organisiert. Im Schnitt kostet Gas dort nach Daten von Finanztip aktuell 14,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Dagegen kosten günstige, verbraucherfreundliche Gastarife momentan nur rund 9,2 Cent/kWh. “Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh kann auf ein Jahr gesehen fast 900 Euro sparen, wenn sie jetzt aktiv wird”, rechnet Weigl vor.

Wechsel ist oft innerhalb weniger Wochen möglich

Bei dieser hohen Ersparnis ist bereits berücksichtigt, dass die Gaspreisbremse voraussichtlich noch bis Ostern 2024 die Kosten in besonders teuren Verträgen abmildert. Das Sparpotenzial ist also trotz Preisbremse hoch – nicht nur bei einem Wechsel aus der Grundversorgung. Sondern auch bei allen Verträgen, in denen der Gasanbieter mehr als 12 Cent pro Kilowattstunde verlangt. Laut Finanztip ist nicht damit zu rechnen, dass die Gaspreise in neuen Verträgen während des Winters weiter sinken werden, da sich die Preise seit Monaten stabilisiert haben und keine weiteren Entspannungen in Aussicht stehen.

Wer jetzt schnell ist, schafft den Wechsel rechtzeitig vor den kalten Tagen. Die Abrechnung für den Winter erfolgt dann vollständig zum neuen, günstigeren Preis. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Bei anderen Verträgen lohnt ein Blick in die Vertragsdetails: Wurde der bestehende Gasvertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen, darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen, nachdem die vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen ist. Der Tarifwechsel selbst kann online in nur wenigen Minuten beauftragt werden.

Verbraucher können drohendes Abrechnungschaos vermeiden

Finanztip zufolge können sich Verbraucher mit einem Wechsel neben Geld auch möglichen Ärger mit der Abrechnung ersparen. “Die Abrechnung der Gaspreisbremse führt in einigen Fällen bereits jetzt zu Problemen für Gaskunden”, sagt Weigl. Dazu komme zum Jahreswechsel der voraussichtliche Wiederanstieg der Mehrwertsteuer. Wer in seinem Gasvertrag weniger als 10,57 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, brauche auch nach der geplanten Steuererhöhung und dem Anstieg des CO2-Preises keine Gaspreisbremse und bleibe vor den drohenden Abrechnungsproblemen verschont. “Uns allen, den Steuerzahlern, sparen solche Kunden zudem Ausgaben für die Gaspreisbremse, die bei teuren Tarifen der Staat bezahlen muss", nennt Weigl einen weiteren Vorteil des Wechsels.

Das Bundeskabinett hat sich in dieser Woche darauf verständigt, die reduzierte Mehrwertsteuer auf Erdgas früher als ursprünglich geplant auslaufen zu lassen. Bereits zum 1. Januar soll die Mehrwertsteuer von sieben Prozent wieder auf die regulären 19 Prozent steigen. Ursprünglich geplant war der 1. April. Damit wird Gas zum Jahreswechsel teurer, der Bundestag muss noch zustimmen. In günstigen Gastarifen würde sich die Steuererhöhung aber verhältnismäßig schwächer auswirken als in teuren Verträgen. Zugleich soll die Gaspreisbremse nach Finanztip-Informationen bis Ende März 2024 verlängert werden. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ein enormer Aufwand für Gasversorger, welche die Preisbremsen-Entlastungen mit der neuen Steuer erneut berechnen müssten.

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