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Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Praxistaugliche Digitalisierung von A bis Z denken: BIV-OT-Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel

Zum 1. Januar 2026 soll die eVerordnung für Hilfsmittel eingeführt werden. Um das Chaos zu vermeiden, das im Zuge der Einführung des eRezeptes für Arzneimittel entstanden ist, hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) bereits 2021 gemeinsam mit Partnern das erste deutsche Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel in Deutschland aufgesetzt. Allein im BIV-OT sind rund 4.500 orthopädietechnische Betriebe mit mehr als 48.000 Beschäftigten organisiert. Derzeit führen die Sanitätshäuser und OT-Werkstätten rund 25 Millionen Versorgungen mit Hilfsmitteln pro Jahr durch. Das Pilotprojekt ist wettbewerbsneutral an der Infrastruktur und den Schnittstellen der gematik ausgerichtet.

„Wir begrüßen, dass einige Krankenkassen in Deutschland jetzt ebenfalls den Weg in die digitale Verordnungszukunft beschreiten und freuen uns auf eine künftige Zusammenarbeit“, erklärt Thomas Münch, Mitglied des Vorstandes des BIV-OT. „Das Pilotprojekt des BIV-OT ist bisher das einzige in Deutschland, das die Digitalisierung von A bis Z von den Ärzten über Kostenträger, Patienten und Sanitätshäuser denkt. Stufenweise werden alle Nutzer der eVerordnung einbezogen.“ Die Erfahrungen aller Beteiligten werden so in die Gestaltung und Erprobung eines Gesamtprozesses für die elektronische Verordnung der Hilfsmittelversorgung bis zum offiziellen Start im Januar 2026 einfließen. „Nur so kann eine praxistaugliche Ende-zu-Ende-Lösung für eVerordnungen für Hilfsmitteln entstehen“, so Münch. Nach Abschluss der ersten beiden Projektphasen startet im 3. Quartal 2023 der erste Feldversuch.

Partner des Pilotprojektes eVerordnung für Hilfsmittel des BIV-OT sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil-, Hilfs- u. Pflegeberufe AG, carelogic GmbH, Noventi Health SE, opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und reha team Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel sowie nahezu alle Gesundheitshandwerke.

Weitere Informationen zum Pilotprojekt eVerordnung für Hilfsmittel finden Sie hier.

Ansprechpartner für die Presse:

Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: abel@biv-ot.org

Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT)vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.

Im pressum:

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik 
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund
Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40

E-Mail: info @ biv-ot.org

Vertreten durch:
Präsident: Alf Reuter
Vizepräsident: Albin Mayer
Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome

Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin
E-Mail:  info@bmwi-bund.de

UST-ID: DE124651675

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