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ZIA zum Wärmeplanungsgesetz: „Startschuss für die Wärmeplanung erfolgt – Umsetzungsgeschwindigkeit nun entscheidend“

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Berlin, 17.11.2023 – Das heute verabschiedete Wärmeplanungsgesetz ist aus Sicht der Immobilienwirtschaft ein wichtiger Baustein, damit die Wärmewende tatsächlich gelingt. Die vom Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) geforderte Verpflichtung der Kommunen, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen, kommt als wichtige Ergänzung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Die Einstufung von Wärmenetzen als „überragendes öffentliches Interesse“ ist eine wichtige Voraussetzung für den zügigen Ausbau.

„Der ZIA hat sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass die kommunale Wärmeplanung Voraussetzung für eine sinnvolle Wirkung der Heizungsvorgaben des Gebäudeenergiegesetzes ist“, betont Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Nur so seien Fehlinvestitionen, wie die Installation einer Wärmepumpe an einem Standort, an dem kurz- oder mittelfristig Fernwärme verfügbar sein wird, zu vermeiden. Es sei wichtig, „dass Immobilienbesitzer und Immobilienbesitzerinnen sowie die gesamte Bevölkerung wissen, woran sie sind, also wo Wärmenetze künftig liegen werden – und wo nicht“, so Mattner weiter.

Heikles Thema ist weiter der Anschluss- und Benutzungszwang. Für den ZIA hat Planungssicherheit für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer oberste Priorität. Investiert ein Immobilienunternehmen in eine Wärmepumpe bevor klar ist, ob an seinem Standort künftig Fernwärme verfügbar sein wird, dann brauchen die klimafreundlichen Anlagen Bestandsschutz. „Einen späteren Anschlusszwang an das kommunale Wärmenetz darf es dann unter keinen Umständen geben“, betont Mattner. Fehlinvestitionen müssten vermieden werden.

Außerdem sollen die im Zuge der Wärmeplanung erhobenen – nicht-personenbezogenen – Daten auch zu anderen Zwecken genutzt werden können. Das ist insbesondere wichtig für die geplante Errichtung einer nationalen Gebäudedatenbank und für die Umsetzung der Pflichten aus der Europäischen Gebäuderichtlinie, wie die Mindesteffizienzstandards für Wohn- und Nichtwohngebäude. „Hierfür müssen die Daten nutzbar gemacht werden", so Mattner.

Mit der steigenden Bedeutung von Fernwärmenetzen wird zudem der Schutz der Verbraucher vor überhöhten Preisen relevant. Fernwärme-Vorranggebiete führen zu Monopolstellungen im Wärmemarkt. „Wir plädieren daher für eine bundeseinheitliche Preisaufsicht durch die Bundesnetzagentur, transparente Preisanpassungsklauseln und für die Veröffentlichung der Preise, wie es andere Staaten wie Dänemark schon lange praktizieren“, so Mattner weiter. Das könne „die Akzeptanz für die Wärmewende enorm verbessern“.

Der ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter 33 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene mit Präsenz in Brüssel, Wien und Zürich – sowie im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner.
Kontakt:
ZIA-Pressestelle
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel.: +4930202158523
E-Mail:  presse@zia-deutschland.de
Internet:  www.zia-deutschland.de
Weiteres Material zum Download

Dokument:  231117_PM ZIA zur Ve~anungsgesetzes.docx
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