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VW Skandal - Urteil Landgericht Bochum widerspricht der Rechtsprechung des Berufungsgerichts OLG Hamm und des BGH

Lahr (ots)

Das Landgericht Bochum hat die Klage eines Geschädigten auf Rückgabe des manipulierten VW PKW abgewiesen. Der Kläger hat Berufung zum OLG Hamm angekündigt. Das Urteil des Landgerichts Bochum widerspricht der Rechtsprechung des OLG Hamm und des Bundesgerichtshofs. Erst im Jahre 2015 hat das OLG Hamm eine Entscheidung des Landgerichts Bochum zu einem Rücktritt bei einem PKW abgeändert und die Zulässigkeit eines Rücktritts bestätigt für einen PKW, bei dem lediglich die Rückfahrkamera einen Mangel aufwies.

Das OLG Hamm hat am 09.06.2015, Aktenzeichen 28 U 60/14 ein Urteil das Landgerichts Bochum abgeändert und bestätigt, dass bei einem Autokauf ein Rücktritt möglich ist. In diesem Fall wurde dem Kläger bei der Bestellung des PKW zugesagt, dass im Display für die Rückfahrkamera Hilfslinien vorhanden sind. Diese Linien fehlten dann aber. Das OLG Hamm kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Mangel erheblich ist und beruft sich diesbezüglich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Nach dem OLG Hamm ist deshalb der Rücktritt sofort möglich, ohne nachbessern lassen zu müssen.

Wenn schon eine solche "Lappalie" für einen Rücktritt ausreicht, dann muss ein Rücktritt in den VW Fällen erst Recht möglich sein. Das Urteil des Landgerichts Bochum kann daher vor dem OLG Hamm keinen Bestand haben und widerspricht dem BGH. Der BGH hat bereits 2010 und nochmals 2013 entschieden, dass die Erheblichkeit des Mangels gegeben ist, wenn dem Fahrzeug eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Genau dies bei den manipulierten Fahrzeugen der Fall.

Das Landgericht Bochum begründete sein Urteil damit, dass der Mangel ja mit der Software mit wenig Aufwand behoben werden könne. Woher der Richter diese Erkenntnis nimmt, erschließt sich nicht. Zumal gerade heute bekannt gegeben wurde, dass das Kraftfahrtbundesamt bisher keine Freigabe für die Software des Passat erteilt habe. Es gibt daher derzeit keine Möglichkeit den Mangel zu beheben. Das Gericht hat aber selbst mitgeteilt, dass man auch zu einem anderen Ergebnis gelangen kann, dies aber eine höhere Instanz zu entscheiden hätte. Das Urteil hat daher keinen wegweisenden Charakter, wie dies gerne dargestellt wird. Anstatt durch eine Landgerichts-Kammer wurde die Entscheidung von einem Einzelrichter gefällt, was auch darauf hindeutet, wie wenig wichtig die Sache von dem Bochumer Gericht genommen wurde. Der Einzelrichter hatte bereits in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben, dass er sich mit dem Fall nicht in der gebotenen Tiefe auseinandergesetzt hat. Wesentlich Aspekte, die eine Rückabwicklung bereits nach der bestehenden Rechtsprechung des BGH erlauben, wurden völlig außer Acht gelassen. So ist das Gericht ist nicht auf den bleibenden Wertverlust (merkantiler Minderwert) des Fahrzeugs eingegangen.

Hätte dieses Urteil bestand, läge darin der Freibrief die Verbraucher zu täuschen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Das Urteil ist nur das erste in einer nun beginnenden Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte und sollte daher nicht überbewertet werden, zumal es offensichtlich schwerwiegende Mängel aufweist.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die mehrere tausend Geschädigte vertritt, hat bereits in zahlreichen Fällen bei anderen Gerichten Klagen eingereicht und dabei nicht nur die Händler, sondern vor allem auch VW selbst verklagt. Ein Urteil gegen VW ist bisher nicht ergangen, da sich das Verfahren in Bochum nur gegen den Händler richtete. Es ist kaum vorstellbar, dass die Gerichte VW Recht geben und diese Täuschungen quasi legalisieren. Rechtsanwalt Ralph Sauer teilt daher mit: "Es ist nicht ungewöhnlich, dass erstinstanzliche Gerichte einen schnellen Prozess machen, damit die Obergerichte entscheiden können. Das Verfahren vor dem Landgericht Bochum ist für unsere Mandanten bedeutungslos, vor allem weil es wesentliche Grundsätze der bestehenden BGH-Rechtsprechung nicht beachtet hat. Viele solcher erstinstanzlichen Entscheidungen werden sehr oft in den höheren Instanzen wieder aufgehoben. Es ist den Geschädigten daher dringend zu empfehlen, weiter zu kämpfen."

Pressekontakt:

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Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

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