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Bauherren sollten Bauunterlagen vertraglich sichern – Mindeststandards reichen oft nicht

Berlin. Ob die Bauqualität und technische Ausführung beim privaten Hausbau dem vereinbarten Leistungssoll entsprechen, lässt sich häufig erst anhand vollständiger Planungsunterlagen und technischer Nachweise prüfen. Bauherren sollten deshalb darauf achten, alle relevanten Dokumente lückenlos zu erhalten. Die Herausgabe sollte bereits im Vertrag verbindlich geregelt werden, rät der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Nach geltendem Bauvertragsrecht sind Bauunternehmen zwar zu bestimmten Informationen verpflichtet und müssen ausgewählte Unterlagen erstellen und übergeben. Nach Einschätzung des BSB reichen diese Mindeststandards jedoch oft nicht aus. So kommt es laut den Experten häufig bei der Prüfung des Bauvorhabens, bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern oder bei der Wartung haustechnischer Anlagen zu Problemen, die auf fehlende Unterlagen zurückzuführen sind.

Der BSB rät daher: Schon im Bauvertrag sollte exakt festgelegt werden, welche Unterlagen, technischen Nachweise und Dokumentationen zu welchen Zeitpunkten zu übergeben sind. Vor der Unterschrift sollten Bauherren zudem prüfen, ob diese Punkte im Vertrag hinreichend geregelt sind, idealerweise mit Unterstützung eines unabhängigen Sachverständigen.

Weitere Informationen erhalten Bauherren unter: www.bsb-ev.de

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange
Pressesprecher

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz
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