Brauchtum zu Weiberfastnacht: Erst fragen, dann schneiden / R+V-Infocenter: Wer einen Schlips abschneidet, begeht Sachbeschädigung - in der Karnevalszeit sind rechtlichen Folgen jedoch selten
Wiesbaden (ots) - Am 4. Februar schwingen wieder die "Weiber" das Zepter - und nehmen die Schere zur Hand. Doch so mancher Mitbürger findet es gar nicht lustig, wenn karnevalsverrückte Frauen die teure Lieblingskrawatte zerstören. "Die Närrinnen sollten sicherheitshalber fragen, ob sie den Schlips von Kollegen ...