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"Tierische" Urlaubsfreunde: keine Impfung - keine Einreise nach Deutschland
R+V-Infocenter: EU-Heimtierausweis ist Pflicht - Kosten für Quarantäne können mehrere tausend Euro betragen

Wiesbaden (ots)

Verliebt in Hund oder Katze: Viele Touristen freunden sich im Urlaub mit einem streunenden Vierbeiner an und wollen ihn mit nach Deutschland nehmen. Doch so einfach ist das nicht. "Bevor Tiere einreisen dürfen, müssen sie ausreichend geimpft sein. Als Nachweis ist in allen EU-Ländern ein EU-Heimtierausweis verpflichtend, bei Drittländern eine Tiergesundheitsbescheinigung", erklärt Dr. Frank Offeney, Tierarzt beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden. Fehlt dies, drohen eine mehrmonatige Quarantäne für den Vierbeiner und mehrere tausend Euro Kosten für die neuen Besitzer.

Wer sich nach dem Urlaub nicht von einem lieb gewonnenen Streuner trennen will, sollte die Aus- und Einreisevorschriften kennen. "Für die Einreise nach Deutschland wie in alle anderen EU-Länder brauchen Hunde und Katzen eine gültige Tollwutimpfung und müssen durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein", sagt R+V-Experte Dr. Offeney. Zusätzlich empfiehlt er eine Wurmkur, eine gründliche Untersuchung beim Tierarzt und einen Bluttest, um die sogenannten Mittelmeerkrankheiten auszuschließen.

Der Tierarzt trägt die Tollwutimpfung in den EU-Heimtierausweis ein, der seit dem 1. Oktober 2004 innerhalb der EU Pflicht ist. Wichtig: Die Impfung darf nicht älter als 12 Monate, muss aber mindestens 21 Tage alt sein.

Noch strenger sind die Regelungen für Länder, in denen die Tollwutgefahr besonders groß ist. Wer beispielsweise ein Tier aus der Türkei, Tunesien oder Marokko mitbringen will, muss 30 Tage nach der Tollwutimpfung eine Kontrolluntersuchung vorweisen. Danach muss er noch einmal drei Monate mit der Einreise warten. Sind die erforderlichen Impfungen und Untersuchungen nicht vorhanden, kann es an der EU-Grenze Probleme geben. Die Internetseite der jeweiligen Botschaft bietet genaue Informationen darüber, welche Vorschriften gelten.

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