POL-S: Polizeieinsatz in der Innenstadt - Mehrere Verstöße geahndet - Stand 18.30 Uhr
Stuttgart (ots)
Die Stuttgarter Polizei war heute anlässlich mehrerer Kundgebungen, einem genehmigten Aufzug und einer geplanten Menschenkette mit mehreren Hundert Polizeibeamten in der Innenstadt im Einsatz. Besonderes Augenmerk legte die Stuttgarter Polizei bei allen demonstrativen Aktionen und deren Teilnehmende auf das konsequente Einhalten der verordneten Coronaauflagen.
So durften alle Kundgebungen mit ihren Redebeiträgen erst starten, nachdem die Versammlungsleiterinnen oder Versammlungsleiter auf ihre Teilnehmenden entsprechend eingewirkt hatten und die Forderung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes umsetzten.
Insbesondere während einer Versammlung am Schillerplatz war feststellbar, dass Teilnehmende ihre Mund-Nasen-Bedeckung während der Versammlung nicht mehr oder nicht mehr korrekt trugen, sodass die Polizei hier nochmals konsequent unter Androhung des Ausschlusses einzelner Teilnehmer zur Einhaltung aller Regeln auffordern musste. Am Rande der Kundgebung am Schillerplatz bzw. an ihrem Zugang kam es zu mehreren Auseinandersetzungen zwischen potentiellen Teilnehmern und an der polizeilichen Gitterlinie drängend stehenden Gegendemonstranten. Mindestens zweimal mussten Polizeibeamte hier einschreiten, da Gegendemonstranten den Versammlungsteilnehmern den Zugang zur Kundgebung versuchten zu verwehren. Hierbei kam es nahe der Stiftskirche in einem Fall auch zum polizeilichen Einsatz des Einsatzstockes.
Am Marienplatz sammelten sich gegen 14 Uhr mehrere Hundert Personen für eine angekündigte Menschenkette. Da sich auch hier einzelne Teilnehmende nicht an die verordnete Maskentragepflicht hielten, konnten die Redebeiträge der Versammlung erst beginnen, nachdem die Corona-Auflagen eingehalten wurden. Ferner mussten die Beamtinnen und Beamten vereinzelt Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Ein genehmigter Aufzug "Gegen die Totalisolation Abdullah Öcalans" verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Insgesamt wird derzeit gegen zwölf Personen ermittelt, unter anderem weil sie sich nicht an die Versammlungsauflagen, insbesondere die Maskenpflicht, hielten. Es wurden zudem einzelne Personen aus Versammlungen ausgeschlossen.
Dass es nur vereinzelt erforderlich war, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, führt die Einsatzleitung auf das konsequente Einfordern aller einzuhaltenden Corona-Regeln zurück, dass von Beginn an gegenüber den Versammlungsleitungen bis hin zur Androhung des Teilnehmerausschlusses zum Ausdruck gebracht wurde.
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