Bundespolizeiinspektion Offenburg
BPOLI-OG: Verurteilung im Beschleunigten Verfahren
Kehl (ots)
Bereits am 10. September kontrollierte die Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke einen tschadischen Staatsangehörigen. Der 28-Jährige war mit seinem PKW von Frankreich nach Deutschland gereist. Der Mann wies sich gegenüber den Beamten mit einem tschadischen Reisepass und einem französischen Aufenthaltstitel aus. Weiterhin händigte er seinen tschadischen Führerschein den Beamten aus. Bei der Überprüfung des Führerscheines stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte.
Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Der Mann wurde daraufhin am Donnerstag (11.09.) vor dem Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.
Der 28-Jährige wurde anschließend noch am selben Tag nach Frankreich zurückgewiesen.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Jana Disch
Telefon: 0781/9190-1010
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
Original content of: Bundespolizeiinspektion Offenburg, transmitted by news aktuell