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BPOLI-OG: Abschiebung - Bundespolizei stellt Einreiseverbot aufgrund Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten) fest

Rheinmünster (ots)

Am 4. August 2025 nahm die Bundespolizei am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einen pakistanischen Staatsangehörigen auf Grundlage von PNR-Daten fest. Die Bundespolizisten kontrollierten den 35-Jährigen im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Portugal. Der Mann wies sich mit einem pakistanischen Reisepass und einem portugiesischen Aufenthaltstitel aus.

Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot vorlag. Die Bundespolizei leitete daraufhin aufenthaltsbeendende Maßnahmen ein.

Er wurde am 5. August über den Flughafen Frankfurt am Main nach Portugal abgeschoben. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen unerlaubter Einreise entgegen eines Einreise- und Aufenthaltsverbots.

Hintergrund:

Bereits seit 2017 sind Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden kommerziellen Flüge Daten ihrer Reisegäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei der Buchung einer Reise anfallen (u.a. Namen des Reisenden oder Abflugdatum). Mehrere Partnerbehörden überprüfen diese Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Bei erkannten Fahndungstreffern werden die Daten an die Bundespolizei für weitere Maßnahmen übermittelt (z.B. Einreiseverweigerungen oder Festnahmen).

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Jana Disch
Telefon: 0781/9190-1010
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de

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