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BPOLI-OG: Ordnungswidrigkeit nicht bezahlt

Rheinmünster (ots)

Am gestrigen Tag hat ein nicht bezahlter Strafzettel fast eine Ferienreise verhindert. Der 32 jährige Deutsche wollte vom Flughafen Karlsruhe Baden-Baden in den Urlaub fliegen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass ein Vollstreckungshaftbefehl gegen den Mann bestand. Der Grund für die Ausschreibung war eine Ordnungswidrigkeit, die nicht beglichen worden war. Die Bußgeldbehörde hatte, nach mehreren, vergeblichen Versuchen das Geld beizutreiben, einen Haftbefehl beim zuständigen Amtsgericht erwirkt. Nachdem das Geld bezahlt wurde, konnte der Ferienflieger doch noch pünktlich erreicht werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Christian Zapp
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw

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