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BPOLP Potsdam: Zwischenbilanz der Bundespolizei zu Verstößen gegen die Coronavirus-Einreise- und Coronavirus-Schutzverordnungen

Potsdam (ots)

Vom 24. Januar 2021 bis einschließlich zum 1. Februar 2021 hat die Bundespolizei insgesamt 940 durch Luftfahrtunternehmen vorgenommene unberechtigte Beförderungen von Passagieren aus Hochinzidenz- sowie Virusvariantengebieten festgestellt. Davon entfielen 649 unberechtigte Beförderungen auf Hochinzidenzgebiete und 291 auf Virusvariantengebiete. Betroffen waren 240 Flüge.

Bei den Feststellungen zu den Flugverbindungen aus Hochinzidenzgebieten konnten 276 Passagiere keinen bzw. keinen korrekten Nachweis über die erfolgte Digitale Einreiseanmeldung (DEA) oder die schriftliche Ersatzmitteilung vorlegen. In weiteren 373 Fällen fehlte der schon bei Abflug vorgeschriebene gültige negative Corona-Test.

Bei den Feststellungen zu den Flugverbindungen aus Virusvariantengebieten konnten 133 Passagiere keinen bzw. keinen korrekten Nachweis über die erfolgte DEA oder die schriftliche Ersatzmitteilung vorlegen. In weiteren 150 Fällen fehlte der schon bei Abflug vorgeschriebene gültige negative Corona-Test.

Das Vorliegen der DEA bzw. der Ersatzmitteilung sowie der gültige negative Corona-Test (längstens 48 Stunden vor Reiseantritt) hätte allerdings bereits vor Abflug durch das jeweilige Luftfahrtunternehmen geprüft werden müssen.

Hinzu kommen acht Passagiere, die seit Inkrafttreten der Coronavirus-Schutzverordnung (30. Januar 2021) unberechtigt aus einem Virusvariantengebiet befördert worden sind, ohne zum Beispiel den erforderlichen Wohnsitz in Deutschland vorweisen zu können.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, dazu: "Alleine gestern sind von Luftfahrtunternehmen ohne einen gültigen negativen Corona-Test zehn Personen aus Virusvariantengebieten und weitere 28 aus Hochinzidenzgebieten nach Deutschland befördert worden. Dieses potentielle Risiko ist vermeidbar."

Hintergrund:

Am 14. Januar 2021 ist die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) in Kraft getreten. Die Verordnung trägt auch dem Auftreten neuer Virus-Varianten sowie Hochinzidenzen in anderen Staaten Europas und weltweit Rechnung. Sie regelt einheitlich Anmelde-, Test- und Nachweispflichten der Einreisenden, Pflichten von Verkehrsunternehmen und ergänzt die Befugnisse der Grenzbehörden im Zusammenhang mit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach Aufenthalt in einem Risikogebiet. Die Festlegung der Risikogebiete erfolgt durch das Robert-Koch-Institut und wird jeweils aktuell auf der dortigen Webseite veröffentlicht.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat erstmalig am 22. Januar 2021 eine Ausweisung von Hochinzidenzgebieten mit Wirkung zum 24. Januar 2021, 00:00 Uhr, veröffentlicht. Gemäß RKI sind unter anderem das Baltikum, Slowenien, Spanien und die Tschechische Republik entsprechend eingestuft. Außerhalb der Europäischen Union betrifft dies unter anderem die USA, Ägypten, oder auch Mexiko. Die Liste der Virusvarianten-Gebiete ist zwischenzeitlich um drei weitere Staaten (Portugal, Eswatini und Lesotho) erweitert worden.Die vollständige Übersicht ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html abrufbar.

Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden überwachen die Einhaltung der CoronaEinreiseV im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung zur Unterstützung der zuständigen Landesbehörden.

In Erweiterung der bisherigen Maßnahmen an den Binnengrenzen sowie an den See- und Flughäfen haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden die Maßnahmen an den Grenzen zu den Hochinzidenzgebieten seit Sonntag, 24. Januar 2021, 00:00 Uhr, in enger Abstimmung mit den Bundesländern weiter intensiviert. An der deutsch-tschechischen Grenze wurde die Kontrolldichte unterhalb der Schwelle von temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen ebenso erhöht, wie bei Einreisen auf dem Luftweg über die deutschen Flughäfen.

Aufgrund der anhaltend hohen Gefahr, insbesondere auch infolge der Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2, hat die Bundesregierung eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoronaSchV) erlassen, die am 30. Januar 2021, 00:00 Uhr, in Kraft getreten ist. Die CoronaSchV ergänzt insoweit die CoronaEinreiseV und regelt inhaltlich ein grundsätzliches Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten, dessen Einhaltung ebenfalls von der Bundespolizei und den mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden überwacht wird. Mit der neuen Corona-SchutzV ist keine pandemiebedingte vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen verbunden.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: (0331) 9799 79410
E-Mail: presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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