POL-BN: Gemeinsamer Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Messer-, Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität
Bonn (ots)
Am Donnerstagabend (26.06.2025) hat die Bonner Polizei umfangreiche Kontrollen zur Bekämpfung der Messer-, Gewalt- und Betäubungsmittelkriminalität durchgeführt. An dem direktionsübergreifenden Einsatz waren rund 150 Einsatzkräfte beteiligt. Unterstützt wurde die Bonner Polizei durch mehrere Ämter der Stadt Bonn sowie den Zoll. In mehreren Einsatzphasen wurde zunächst auf Straßen und Plätzen in der Bonner Innenstadt, später auch in Tannenbusch-Mitte kontrolliert. Am späten Abend standen dann mehrere Shisha-Bars im Fokus der Einsatzkräfte. Parallel erfolgten jeweils Verkehrskontrollen auf den Zufahrtstraßen.
Im Einsatzverlauf wurden insgesamt 424 Personen und 169 Fahrzeuge kontrolliert sowie vier Messer und scharfe 9mm-Munition sichergestellt. Die Beamtinnen und Beamten leiteten 13 Ermittlungsverfahren ein, darunter sechs wegen Verkehrsdelikten und drei wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. In 50 Fällen wurden wegen Verkehrsverstößen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt, 24 Verkehrsteilnehmer kamen mit einem Verwarngeld davon. Vier Fahrzeugführern wurden Blutproben wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss entnommen. Eine junge Frau wurde auf der B 9 in Mehlem bei erlaubten 70 km/h mit einer Geschwindigkeit von 156 km/h gemessen. Insgesamt 30 kontrollierte Personen erhielten Platzverweise.
Gegen 20:50 Uhr wurde am Potsdamer Platz ein Pkw kontrolliert, der zuvor in Tannenbusch mit überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen war. Ein beim mutmaßlichen Fahrzeugführer durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain, weshalb dem 37-Jährigen auf einer Polizeiwache eine Blutprobe entnommen wurde. Er hatte während der Kontrolle außerdem falsche Personalien angegeben. Sein 33-Jähriger Beifahrer führte überdies ein Einhandmesser mit sich, obwohl für ihn ein Waffenverbot nach § 41 Waffengesetz besteht.
Ein Rolls Royce, der sich gegen 23:35 Uhr zunächst einer Kontrolle entzogen hatte, wurde kurz darauf am Am Neutor/Kaiserplatz gestoppt. In der Tasche eines 37-jährigen Insassen fanden die Einsatzkräfte rund 28.000,- Euro Bargeld. Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche wurden aufgenommen, das Bargeld sichergestellt.
Bei der Kontrolle einer Shisha-Bar auf der Kölnstraße wurden vom Ordnungsamt der Stadt Bonn wiederholt Mängel an der CO-Warnanlage festgestellt, weshalb die Bar geschlossen wurde. Neben einem Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz wurden zudem Ordnungswidrigkeiten beim Betrieb von Spielautomaten geahndet. Durch Mitarbeitende des Kassen- und Steueramtes der Stadt Bonn wurden im Einsatzverlauf sieben Personen mit offenen städtischen Geldforderungen überprüft. Die Beträge in Höhe von insgesamt rund 2.500,- Euro konnten dabei größtenteils vor Ort beglichen werden. Der Zoll traf in eigener Zuständigkeit Maßnahmen zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften. Dabei wurden rund 30 Personen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft, wobei sich keine Auffälligkeiten ergaben. Bei den Kontrollen der Shisha-Bars stellte der Zoll etwa 50 Dosen unversteuerten Tabak sicher.
Ein Teilaspekt des Großeinsatzes war auch die Kontrolle legaler Waffenbesitzer durch die Bonner Polizei als Waffenbehörde. Hierbei wurden 16 Waffenbesitzer angetroffen, 14 Überprüfungen verliefen dabei ohne Beanstandungen. In zwei Fällen wurden Waffen nach Aufbewahrungsverstößen sichergestellt und entsprechende Widerrufsverfahren eingeleitet, eine illegale Waffe wurde beschlagnahmt.
Anfang August 2024 hatte die Bonner Polizei erstmals individuelle Messertrageverbote angeordnet. Die Zielgruppe dieser gefahrenabwehrenden Maßnahme nach dem Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen sind Personen, die in der Vergangenheit bereits mit Messern oder gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind oder Straftaten begangen haben. Seitdem wurden 94 Messertrageverbote, in der Regel verbunden mit einer entsprechenden Gefährderansprache bei den Adressaten, ausgesprochen. 18 weitere Verbotsverfügungen, bei denen im Falle einer Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 250,- Euro zu entrichten ist, sind am gestrigen Donnerstag im Rahmen des Einsatzes zugestellt worden und damit rechtskräftig.
Der stellvertretende Polizeipräsident Klaus Zimmermann macht deutlich: "Die Einsatzbilanz zeigt, dass diese Kontrollen nicht unbegründet stattfinden. Messer haben im öffentlichen Raum nichts verloren. Über unsere normale Präsenz hinaus ist es uns außerdem wichtig, hin und wieder größere Einsätze wie diese an Kriminalitätsschwerpunkten durchzuführen. Dies ist auch Teil des 10-Punkte-Plans der Landesregierung zur Bekämpfung der Messerkriminalität."
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