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Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim

BPOL-BadBentheim: Gleich zweimal Züge mit Gegenständen beworfen

BPOL-BadBentheim: Gleich zweimal Züge mit Gegenständen beworfen
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Oldenburg (ots)

Letzte Woche wurden gleich zweimal Züge der NordWestBahn von einer Brücke aus beworfen, einmal mit einem Stein ein anderes Mal mit einer Flasche. Beide Vorfälle ereigneten sich auf der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Osnabrück. Die Bundespolizei bittet um Hinweise.

Der erste Vorfall ereignete sich Montag, den 25. März 2024, gegen 19:43 Uhr. Kurz bevor er die über die Bahngleise führende Fußgängerbrücke in der Straße "Am Schmeel" passierte, erkannte der Triebfahrzeugführer einer in Richtung Oldenburg fahrenden NordWestBahn eine Gruppe von drei bis vier augenscheinlichen Jugendlichen, als einer der Teenager plötzlich ausholte und den Zug mit einem Stein bewarf. Außer einem lauten Knall und einem gehörigen Schrecken für den Triebfahrzeugführer, gab es offenbar keine erkennbaren Schäden an dem Zug. Es kam es zu einer Streckensperrung und zwei Teilausfällen im Zugverkehr.

Das zweite Ereignis ereignete sich dann Donnerstag, den 28. März, gegen 17:40 Uhr an gleicher Stelle. Dieses Mal wurden ebenfalls mehrere Kinder oder Jugendliche gesichtet, wovon einer den fahrenden Zug mit einer Glasflasche bewarf. Dieses Mal wurde die äußere Frontscheibe der NordWestBahn getroffen. Zwar durchschlug sie diese nicht, verursachte aber einen erheblichen Schaden.

Die Bundespolizei hat in beiden Fällen strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Oldenburg unter 0441 218380 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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