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BPOL NRW: Vier Festnahmen am dritten Adventswochenende - Fahndungserfolg durch Bundespolizei

Düsseldorf (ots)

Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (12.-14.12.2025).

Zu Beginn kontrollierten die Beamten am Freitagvormittag einen Syrer, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Gegen den 29-Jährigen lag ein Haftbefehl vor. Dieser wurde im Oktober dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den September 2023 Verurteilten erlassen. Der Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 2.430 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 81 Tagen abwenden. Danach wurde ihm die Ausreise gestattet.

Kurze Zeit später wurde ein 28-jähriger Syrer bei den Bundespolizisten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon vorstellig. Hier wurde festgestellt, dass der Mann im Februar 2024 von der Staatsanwaltschaft Münster wegen Erschleichens von Leistungen per Haftbefehl gesucht wurde. Dank eines Familienangehörigen konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 27 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 540 Euro abgewendet werden.

Freitagnachmittag wurde ein 38-jähriger Rumäne kontrolliert, der beabsichtigte, nach Chisinau/Moldau zu reisen. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Dresden im Oktober dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gegen den Mann erlassen hatte. Der in Moldau lebende Verurteilte konnte die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro ebenfalls begleichen und seine Reise somit fortsetzen.

Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag einen Deutschen fest, der beabsichtigte, nach Istanbul/Türkei zu reisen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 49-Jährige von der Staatsanwaltschaft Osnabrück gesucht wurde. Im November dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Januar 2024 Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 45 Tagen jedoch ebenfalls abwenden und weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Pressestelle
Daniela Maaßen
Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf


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unter oben genannter Kontaktadresse.

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