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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Kleve - Emmerich (ots)

Am Donnerstag, 20. November 2025, hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Knauheide mehrere Haftbefehle vollstreckt.

Am Vormittag reiste ein 39-jähriger Niederländer als Fahrer eines Personenkraftwagens über den Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte sich heraus, dass gleich zwei Haftbefehle durch die Staatsanwaltschaft Münster und die Staatsanwaltschaft Essen sowie zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn vorliegen. Zudem hat das Straßenverkehrsamt Oberhausen die Einziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Da der Gesuchte die fälligen Geldstrafen von insgesamt 1650,00 Euro bezahlte, konnte er die ihm drohende 21-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Niederländer seine Reise fortsetzen. Die Weiterfahrt untersagte die Bundespolizei.

Am Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei einen 28-jährigen Rumänen als Beifahrer eines Kastenwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten rumänischen Identitätskarte ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Der Mann zahlte die Geldstrafe in Höhe von 480,00 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende achttägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann weiterreisen.

In den späten Abendstunden reiste ein 37-jähriger Rumäne als Mitfahrer eines in Kleve zugelassenen Fahrzeugs in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall lag ein Hauptverhandlungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg gegen den Reisenden vor. Hiernach muss der Gesuchte sich noch wegen Unterschlagung eines 46.000 Euro teuren Personenkraftwagens verantworten. Der Rumäne wurde vor Ort verhaftet und wird nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen am Freitag der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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