Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Fahndungserfolge im Rahmen der Grenzkontrollen; Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Montag, 17. November 2025
Kleve - Kempen - Niederkrüchten - Emmerich (ots)
Am Montagnachmittag, 17. November 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 52 Reisende in einem grenzüberschreitenden Reisebus. Bei der Überprüfung der Personalien eines 25-jährigen Italieners in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl wegen Diebstahls und Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft Traunstein vorliegt. Der Verurteilte hat hiernach noch eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zu bezahlen oder eine 20-tägige Haftstrafe zu verbüßen. Da der Italiener den fälligen Geldbetrag nicht bezahlen konnte, wurde er vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle lieferte die Bundespolizei zum Haftantritt in das Gefängnis in Willich ein.
Ein 24-jähriger Niederländer reiste am Montagabend als Beifahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagens auf der Bundesautobahn 57 in das Bundesgebiet ein. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Kontrolle an der Anschlussstelle Kleve ergab eine Überprüfung der Personalien, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft Krefeld gesucht wird. Der Gesuchte konnte die ihm drohende 10-tägige Haftstrafe abwenden, da er die fällige Geldstrafe in Höhe von 700 Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
Ein 29-jähriger Pole reiste am Abend als Fahrgast eines polnischen Reisebusses auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn in das Bundesgebiet ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle am Rastplatz Knauheide stellte sich bei der Überprüfung der Personalien heraus, dass er mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr durch die Staatsanwaltschaft Hagen gesucht wird. Da der Verurteilte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 900 Euro nicht entrichten konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in Kleve zur Verbüßung der 15-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis Kleve gebracht.
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