Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Drei Tage, sechs Haftbefehle - Viel Arbeit für die Bundespolizei
Aachen (ots)
Von Freitag bis Montagmorgen konnte die Bundespolizei Aachen insgesamt sechs Haftbefehle vollstrecken. Los ging es am Freitag mit insgesamt vier Haftbefehlen. Nach erfolgter Einreise aus Belgien konnten folgende Personen festgestellt werden: Ein 37-jähriger Georgier war vom Landgericht Hamburg zur Untersuchungshaft wegen Diebstahl ausgeschrieben. Er wurde dem Polizeigewahrsam in Aachen zugeführt. Ein 30-jähriger Rumäne wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt. 25 Tage Haft oder 750,- EUR Ersatzfreiheitsstrafe lautete der Haftbefehl. Er konnte durch Zahlung die Haft abwenden und weiterreisen. Auch an der Grenze zu den Niederlanden konnten zwei Personen nach erfolgter Einreise verhaftet werden. Ein in Palästina geborener 26-Jähriger wurde von der Staatsanwaltschaft Hechingen zu 5 Tagen Strafvollstreckung wegen Diebstahl ausgeschrieben. Er konnte durch die Zahlung von 109,50 EUR die Haftstrafe abwenden. Er führte ebenfalls eine geringe Menge Marihuana mit sich. Nachdem eine Strafanzeige wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln bei ihm gefertigt worden war, durfte er weiterreisen. Eine 17-Jährige aus Bosnien und Herzegowina wurde wegen 32 Straftaten mittels Europäischem Untersuchungshaftbefehl, ausgestellt durch die Staatsanwaltschaft Köln, gesucht. Bei den ihr vorwerfbaren Straftaten handelte es sich um verschiedenste Eigentumsdelikte. Sie wurde zum Zwecke der Vorführung beim Amtsgericht Aachen der Polizeiwache Stolberg in Amtshilfe für den Polizeigewahrsam Aachen, überstellt.
Am Samstag wurde am Hauptbahnhof Aachen, nach erfolgter Einreise aus Belgien, ein 33-jähriger Slowake festgenommen. Er war zu sechs Monaten Haft wegen Diebstahls verurteilt und wurde dem Polizeigewahrsam in Aachen zugeführt.
Am Sonntag wurde ein 35-jähriger Marokkaner nach der Einreise aus Belgien angehalten und kontrolliert. Hier lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben in nicht geringer Menge war er zu insgesamt 14 Monaten Haft verurteilt. Des Weiteren lag gegen ihn ein internationaler Haftbefehl zum Zwecke der Auslieferung wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Er wurde der JVA Aachen überstellt.
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