Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Drei Männer, drei Haftbefehle - Fahndungserfolg durch Bundespolizei am Wochenende
Düsseldorf (ots)
Drei zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (31.10./ 01.11.2025).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagnachmittag einen moldauischen Staatsangehörigen fest, der mit einem Flug aus Chisinau/Moldau einreiste. Die durchgeführte grenzpolizeiliche Kontrolle ergab, dass der 22-Jährige von der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz gesucht wurde. Im Februar dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gegen den bereits im April 2023 Verurteilten erlassen. Da er unbekannten Aufenthaltes war, wurde die Fahndung veranlasst. Die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte der in Moldau lebende Mann jedoch begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 22 Tagen abwenden.
Samstagmorgen stellte sich bei den Beamten ein 34-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vor. Hierbei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf im August dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im Mai dieses Jahres Verurteilten ausgestellt hatte. Da er sich auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben. Doch der Gelsenkirchener konnte die Geldstrafe in Höhe von 4.400 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 55 Tagen abwenden.
Zuletzt wurde am Samstagnachmittag ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich bei den Bundespolizisten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei vorstellte. Hier wurde festgestellt, dass der 36-Jährige von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht wurde. Im Mai dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im Juli 2024 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Da er flüchtig war, wurde die Fahndung initiiert. Die Geldstrafe in Höhe von 450 Euro konnte jedoch auch der in der Türkei lebende Mann begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden.
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