Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Mann sticht Sicherheitsmitarbeiter mit Messer in die Wade - Bundespolizei ermittelt
Dortmund (ots)
Am Morgen des 26. Oktobers geht ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes bei einer Schlägerei am Dortmunder Hauptbahnhof dazwischen. Dabei wurde er von einem der Beteiligten mit einem Schlüsselmesser in die Wade gestochen. Die alarmierten Bundespolizisten griffen ein und stellten alle Beteiligten.
Gegen 0:50 Uhr griff ein 53-jähriger Deutscher eine fünfköpfige männliche Personengruppe (vier Deutsche im Alter von 14, 18, 18 und 19 Jahren sowie ein Türke im Alter von 19 Jahren) nach einer verbalen Auseinandersetzung an. Die Gruppe schlug und trat anschließend auf den Mann ein, auch als dieser am Boden lag. Ein Sicherheitsbediensteter sah die Schlägerei und versuchte, die Beteiligten zu trennen. Dabei zog der 53-Jährige ein Messer und stach dem 44-Jährigen in die rechte Wade.
Kurz darauf trafen die Beamten ein, trennten die Beteiligten und klärten den Sachverhalt auf.
Umgehend alarmierte Rettungskräfte versorgten den Sicherheitsmitarbeiter und brachten ihn in ein Krankenhaus. Spätere Informationen ergaben, dass es er das Krankenhaus bereits hatte verlassen dürfen.
Bis auf den 14-Jährigen wurden alle vier Männer aus der Gruppe nach Abschluss aller Maßnahmen und erfolgter Belehrung entlassen. Er wurde später nach Rücksprache mit seiner Mutter durch seine Tante abgeholt.
Die Beamten fanden anschließend das Schlüsselmesser des Angreifers und beschlagnahmten es. Sie belehrten ihn, woraufhin er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Sie fertigten Lichtbilder an und sicherten seine Fingerabdrücke. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 1,6 Promille. Nach Abschluss aller Maßnahmen brachten die Beamten ihn in das zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund.
Er muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Gegen die fünf weiteren Beteiligten leiteten die Beamten ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
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