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BPOL NRW: Fußballfan greift Einsatzkräfte an: Bundespolizei vollzieht Gewahrsam

Essen (ots)

Am 20. September setzten Einsatzkräfte einen Platzverweis gegen einen aggressiven Fußballfan durch. Im weiteren Verlauf beleidigte und attackierte dieser die Einsatzkräfte, zudem verunreinigte er zwei Gewahrsamszellen. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurde er in das Polizeigewahrsam eingeliefert.

Gegen 18:00 Uhr trafen die Einsatzkräfte den 50-Jährigen mit freiem Oberkörper im Essener Hauptbahnhof an. Der Aufforderung, das in der Hand getragene Trikot anzuziehen, kam der Fußballfan des 1. FC Union Berlin nur widerwillig nach. Auch dem erhaltenen Platzverweis für den Essener Hauptbahnhof folgte er erst nach mehrmaliger Aufforderung. 
Bereits wenige Minuten später beobachteten die Beamten, wie der Mann den Hauptbahnhof erneut betrat. Als er auf den Platzverweis angesprochen wurde, beleidigte der deutsche Staatsbürger die Einsatzkräfte. Diese beschlossen daraufhin, den Platzverweis mittels Zwang durchzusetzen. Hierzu ergriffen sie den Deutschen an den Armen und führten ihn Richtung Ausgang. Hiergegen wehrte sich der Aggressor, woraufhin die Beamten die Mitnahme zur Dienststelle durchsetzten. In den Gewahrsamsräumen verunreinigte der Beschuldigte gleich zwei Gewahrsamzellen: Zunächst ließ er absichtlich eine Bierflasche fallen und in der weiteren Zelle urinierte er hinein. Nachdem eine zuständige Richterin die Gewahrnahme ablehnte, begleiteten die Polizisten den Mann aus dem Bahnhof. Kaum war der Bahnhof verlassen, drehte sich der Fußballanhänger um und griff die Beamten tätlich an. Diese brachten ihn zu Boden und führten den Gewalttäter erneut zur Wache. Ein erneuter Sachvortrag bei der zuständigen Richterin erfolgte, die aufgrund des nun gezeigten Verhaltens das Gewahrsam anordnete. Zur Vorführung wurde der bereits polizeibekannte Mann in Gewahrsam genommen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Körperverletzung, Widerstand gegen sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

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