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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle im Rahmen der Grenzkontrollen

Kleve - Kempen - Emmerich - Kaldenkirchen - Nettetal (ots)

Die Bundespolizei kontrollierte am Donnerstagvormittag, 18. September 2025, im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen im grenzüberschreitenden Intercity-Express 121 Reisende auf der Fahrt von Amsterdam nach Oberhausen. Hierbei wurden auch die Personalien eines 38-jährigen Niederländers in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Hierbei stellten die Beamten fest, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Erschleichens von Leistungen vorliegt. Da der Gesuchte die fällige Geldstrafe in Höhe von 100 Euro nicht bezahlen konnte, brachte die Bundespolizei ihn zur Verbüßung der fünftägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Duisburg-Hamborn.

Am Nachmittag kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen am Bahnhof Kaldenkirchen einen 35-jährigen Niederländer. Der Mann reiste zuvor mit dem grenzüberschreitenden Regionalexpress 13 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen den Reisenden ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Erschleichens von Leistungen vorliegt. Hiernach muss der Gesuchte noch eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro bezahlen oder eine siebentägige Haftstrafe verbüßen. Da der Niederländer den erforderlichen Geldbetrag nicht aufbringen konnte, lieferte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Haftantritt in das Gefängnis in Moers-Kapellen ein.

Auf der Autobahn 61 reiste am späten Abend ein 35-jähriger Syrer in einem in Jena zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Bei einer Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Jena zur Festnahme zwecks Strafvollstreckung wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz festgestellt. Der Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von zehn Euro und 45 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei ein und konnte somit die eintägige Erzwingungshaft abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Syrer seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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