Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl bei Einreise aus Kreta
Greven (ots)
Gleich zwei Haftbefehle bestanden gegen einen 34-Jährigen, der am Montagmorgen (8. September) am Flughafen Münster-Osnabrück aus Kreta kommend eingereist ist.
Das Amtsgericht Dortmund hatte den Deutschen zu Geldstrafen verurteilt. Im Juli 2023 war er wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt worden, im August 2023 folgte eine Verurteilung wegen mehrfachen Betruges zu weiteren 700 Euro. Weil der Dortmunder beide Strafen nicht bezahlt hatte und diese auch bei der Bundespolizei nicht begleichen konnte, wurde er verhaftet. Er muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 185 Tagen verbüßen. Noch vormittags wurde er in die Justizvollzugsanstalt Münster eingeliefert.
Hintergrund dieses Fahndungstreffers ist die Auswertung von Passenger Name Record-Daten (PNR-Daten). Flugverbindungen innerhalb des Schengengebietes werden nicht systematisch kontrolliert. Seit 2017 sind Fluggesellschaften verpflichtet, für alle grenzüberschreitenden Flüge die Daten ihrer Fluggäste an das Bundeskriminalamt zu übermitteln. Dabei geht es hauptsächlich um die PNR-Daten (Passenger Name Records), die bei einer Flugbuchung anfallen (u.a. Namen der Reisenden, Flugdatum, Flugroute). Das Bundeskriminalamt überprüft die Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten sowie schwerer Kriminalität. Fahndungstreffer werden an die Bundespolizei übermittelt, die gezielt Folgemaßnahmen wie Einreiseverweigerungen oder Festnahmen treffen kann. Es ist also ratsam, insbesondere vor Urlaubsreisen, noch ausstehende Strafen beglichen zu haben. Die Bundespolizei hat 2024 nur an den deutschen Flughäfen rund 1500 Haftbefehle vollstreckt, davon 560 im Intra-Schengen-Verkehr.
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