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BPOL NRW: Kölner Lichter - Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

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Köln (ots)

Die beliebte Musik- und Feuerwerksveranstaltung "Kölner Lichter" ist nach einer fünfjährigen Pause zurück.

Für einen störungsfreie Anreise der Besucher erlässt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für die Bahnhöfe Köln Hauptbahnhof sowie Bahnhof Köln Messe/Deutz, vom 30. August bis 31. August 2025, eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen und Glasflaschen. Der Geltungsbereich umfasst im genannten Zeitraum den Gebäudekomplex sowie die Gleisanlagen. Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich aufhalten bzw. diesen betreten. Ein "Mitführen" eines gefährlichen Gegenstandes liegt dann vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines unmittelbaren Zugriffs, beispielsweise am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche aufbewahrt wird.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der- bundespolizeidirektion-sankt-augustin-fuer-die-bahnhoefe-koeln-hbf-und-koeln-messe/deutz

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Köln
Pressestelle
Stephanie Reuver

Telefon: +49 (0) 221 16093-1401
Mobil: +49 (0) 173 56 21 184
E-Mail: presse.k@polizei.bund.de
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50670 Köln
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