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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Rahmen der Grenzkontrollen

Kleve - Emmerich (ots)

Auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Am Donnerstagabend, 31. Juli 2025, reiste ein 42-jähriger Deutscher als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Amsterdam nach Dortmund in das Bundesgebiet ein. Im Rahmen der Grenzkontrolle auf der Autobahn 3 am Rastplatz Knauheide stellte die Bundespolizei bei der Überprüfung der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen fest, dass die Staatsanwaltschaft Essen ihn mit einem Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sucht. Hiernach musste der Mann noch eine Geldstrafe in Höhe von 1370 Euro bezahlen oder eine 137-tägige Haftstrafe verbüßen. Zudem lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Essen zur Aufenthaltsermittlung wegen Diebstahls mit Waffen gegen ihn vor. Vor Ort zahlte der Verurteilte den erforderlichen Geldbetrag bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende Freiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er dann seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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