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BPOL NRW: Schreckschusspistole im Handgepäck - Bundespolizei stellt Waffe bei Luftsicherheitskontrolle sicher

BPOL NRW: Schreckschusspistole im Handgepäck - Bundespolizei stellt Waffe bei Luftsicherheitskontrolle sicher
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Flughafen Köln/Bonn (ots)

Am Morgen des 21. Juli 2025 entdeckte das Sicherheitspersonal bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn im Handgepäck eines Reisenden eine Schreckschusspistole. Der 64-jährige kroatische Staatsangehörige wollte mit einem Flug nach Zadar (Kroatien) ausreisen.

Die verständigte Bundespolizei übernahm umgehend die weiteren Maßnahmen. Der Mann gab an, die Waffe versehentlich in seiner Tasche vergessen zu haben. Eine entsprechende Belehrung wegen des Straftatvorwurfs nach dem Waffengesetz erfolgte unmittelbar. Die Schreckschusspistole wurde sichergestellt und der Reisende zur Dienststelle gebracht.

Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem 64-Jährigen die Weiterreise gestattet.

Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen im Handgepäck verboten ist - unabhängig davon, ob es sich um erlaubnispflichtige oder erlaubnisfreie Waffen handelt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Pressestelle
Mathias Kämpfer

Telefon: +49 (0) 2203 95 22-1041
E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

www.bundespolizei.de

Postfach 980125
51129 Köln

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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