Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle auf der Autobahn 40 im Rahmen der Grenzkontrollen
Kleve - Kempen - Straelen (ots)
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen hat die Bundespolizei am frühen Mittwochmorgen, 16. Juli 2025, auf der Autobahn 40 einen 46-jährigen Albaner und einen 23-jährigen Ukrainer als Mitfahrer eines in Bremen zugelassenen Personenkraftwagens überprüft. Ein Abgleich der Personalien des Albaners in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er mit einem Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bezahlen oder eine 20-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Albaner zahlte die fällige Geldstrafe bei der Bundespolizei ein und durfte anschließend weiterreisen. Bei der Überprüfung der Personalien des 23-jährigen Ukrainers stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Frankenthal ihn mit einem Haftbefehl wegen besonders schweren Falles des Diebstahls suchte. Der Mann konnte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1650 Euro nicht bezahlen. Daher lieferte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Antritt der 55-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Moers-Kapellen ein.
Am Mittwochnachmittag kontrollierte die Bundespolizei ebenfalls auf der Autobahn 40 am Rastplatz Tomm Heide Fahrgäste eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Fahrt von Paris nach Vilnius. Hierbei wurden auch die Personalien eines 43-jährigen Belarussen anhand seines gültigen belarussischen Reisepasses und seiner litauischen Aufenthaltserlaubnis in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Der durchgeführte Datenabgleich ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Diebstahls vorlag. Der Mann zahlte im Bundespolizeirevier Kempen die Geldstrafe in Höhe von 750 Euro und 81 Euro Verfahrenskosten bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 75-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.
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