Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle am Wochenende
Kleve - Kempen - Emmerich - Nettetal (ots)
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Am Freitagvormittag, 4. Juli 2025 reiste ein 22-jähriger Eritreer auf Autobahn 3 als Beifahrer eines in den Niederlanden zugelassenen Personenkraftwagen in das Bundesgebiet ein. Eine Überprüfung der Personalien ergab, dass der Reisende durch die schwedischen Behörden mit einem europäischen Haftbefehl zur Festnahme wegen Gewaltdelikten auf Demonstrationen gesucht wird. Nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf führte die Bundespolizei den Gesuchten dem Haftrichter beim Amtsgericht Kleve vor.
Einen 33-jährigen Deutschen kontrollierte die Bundespolizei am Freitagabend auf der Bundesstraße 9 in Kranenburg-Wyler. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Hagen mit Haftbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da der Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 300 Euro nicht bezahlten konnte, brachte die Bundespolizei den Mann zur Verbüßung der 20-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve.
In Nettetal stellte sich bei der Überprüfung der Personalien eines 40-jährigen Niederländers heraus, dass er durch die Staatsanwaltschaft Krefeld wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 20-tägige Haftstrafe abwenden.
Am Samstagvormittag, 5. Juli 2025 kontrollierte die Bundespolizei im Reisebus des Schienenersatzverkehrs des Regionalexpress 19 eine 45-jährige Deutsche. In diesem Fall lag ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis vor. Da die Verurteilte die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht bezahlen konnte, lieferte die Bundespolizei sie ins Gefängnis in Dinslaken zur Verbüßung der 60-tägigen Haftstrafe ein.
Am Sonntagvormittag, 6. Juli 2025 wurde ein 28-jähriger Marokkaner als Fahrer eines in Frankfurt zugelassen Transporters in der Kontrollstelle auf der Autobahn 3 vorstellig. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass der Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die verhängte Geldstrafe in Höhe von 700 Euro ein und wendete damit die ihm drohende 35-tägige Haftstrafe ab.
Ein 42-jähriger Rumäne reiste am Sonntagabend auf der Autobahn 3 in das Bundesgebiet ein. Ihn suchte die Staatsanwaltschaft Passau mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Verstößen nach dem Tierschutzgesetz. Der Mann wurde vor Ort verhaftet und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf der Dienststelle in das Gefängnis in Kleve zur Verbüßung einer 151-tägigen Haftstrafe gebracht, da er den erforderlichen Geldbetrag in Höhe von 1519,81 Euro nicht aufbringen konnte.
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