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BPOL NRW: Flucht verhindert und Ausreise kontrolliert - Die Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle

Essen - Dortmund (ots)

Am 23. Juni stellten Bundespolizisten bei der Kontrolle der Ausreise und bei einer Kontrolle im Essener Hauptbahnhof zwei gesuchte Verurteilte fest. Während einer die ausstehende Strafe bezahlte, versuchte der andere zu flüchten.

Gegen 12:20 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof einen 25-Jährigen fest. Er nannte den Beamten seine Daten und setzte dann unvermittelt zur Flucht an. Diese konnte nach kurzer Verfolgung verhindert werden. Die Einsatzkräfte brachten den Essener zu Boden und legten ihm Handfesseln an. Der Abgleich seiner Daten mit den polizeilichen Systemen ergab schnell den Grund für seinen Fluchtversuch. Die Staatsanwaltschaften Essen und Duisburg hatten per Haftbefehl nach dem Wohnungslosen gesucht. Das Amtsgericht Oberhausen hatte ihn im Juli 2021 wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 Euro oder ersatzweise zu 26 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Essen hatte ihn im Juni 2024 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 10,00 Euro oder ersatzweise zu 45 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beamten sprachen ihm vor Ort die Festnahme aus und brachten ihn zur Dienststelle am Essener Hauptbahnhof. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, da er den geforderten Gesamtbetrag von 1.246 Euro (inklusive der Kosten) nicht aufbringen konnte.

Gegen 13:00 Uhr erschien ein deutscher Staatsbürger am Dortmunder Flughafen zur grenzpolizeilichen Kontrolle vor einem Flug nach Antalya (Türkei). Bei der Überprüfung seiner Daten wurde eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Münster bekannt. Das Amtsgericht Münster hatte den 25-Jährigen im November 2020 zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 11,00 Euro verurteilt, ersatzweise neun Tage Freiheitsstrafe. Einen Teil der Strafe hatte der in Hamm Wohnende bereits gezahlt, sodass nun ein Restbetrag von 363,50 Euro (inklusive der Kosten) fällig war. Er konnte den geforderten Betrag vor Ort bezahlen, die Festnahme verhindern und somit seine Ausreise in die Türkei antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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