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BPOL NRW: Bundespolizei findet Schreckschusswaffe

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Dortmund (ots)

Am Feiertagsmorgen des 19. Juni kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Hauptbahnhof einen deutschen Staatsangehörigen. Eine Befragung des Mannes führte zum Fund eines Gegenstandes, welchen er nicht mitführen durfte.

Gegen 07:30 Uhr führten die Beamten eine Personenkontrolle am Hauptbahnhof bei dem 18-Jährigen durch. Sie fragten ihn, ob er gefährliche oder verbotene Gegenstände mitführt. Er gab daraufhin an, dass er eine Schreckschusspistole dabeihaben würde. Dazu gab er jedoch an, einen kleinen Waffenschein zu besitzen.

Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten die Schreckschusswaffe im Hosenbund.

Der Hagener zeigte den Beamten seinen kleinen Waffenschein. Damit er damit eine Waffe führen darf, muss er nach dem Waffengesetz auch seinen Personalausweis oder Reisepass mitführen. Ein Ausweisdokument hatte der Mann jedoch nicht dabei.

Somit durfte er nach dem Waffengesetz, trotz Vorlegen/Besitzes dieses Waffenscheins die Schreckschusswaffe nicht führen und die Uniformierten beschlagnahmten diese.

Anschließend belehrten die Einsatzkräfte den Deutschen und er gab an, dass er diese zur Selbstverteidigung mitführen würde.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 18-Jährige seinen Weg fortsetzen und muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Luca Wilmes
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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