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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken für den Hauptbahnhof Münster

Münster (ots)

Für das kommende Wochenende (30./31. Mai) hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin für den Hauptbahnhof Münster eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt zudem für die Bahnstrecken

Lengerich - Münster Hbf - Dülmen

Rheine - Münster Hbf - Hamm Münster Hbf - Capelle

sowie alle dort verkehrenden Züge in beide Richtungen.

An Samstag findet in Münster eine Demonstration des Bündnisses "Gemeinsam für Deutschland" statt. Als Reaktion auf diese Versammlung wurden vier Gegendemonstrationen angemeldet. Zeitgleich findet am Hafen das "Docklands-Festival" mit bis zu 16.000 Besuchern statt. Die An- und Abreise der Versammlungs- und Festivalteilnehmer erfolgt zu großen Teilen über den Hauptbahnhof Münster.

Die Allgemeinverfügung gilt vom Samstag, 30. Mai 2025, 00:00 Uhr bis Sonntag, 31. Mai 2025, 23:59 Uhr. Sie dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtischen Versammlungen und Veranstaltungen.

Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art, Glasflaschen und von alkoholischen Getränken. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Die Bundespolizei hat kein Verkaufsverbot für die im Hauptbahnhof Münster ansässigen Geschäfte erlassen. Dort angebotene alkoholische Getränke können erworben werden. Allerdings ist der Hauptbahnhof anschließend auf dem direkten Weg zu verlassen. Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.

Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar:

https://t1p.de/wr61v

Zudem werden im Hauptbahnhof Münster Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen.

Hintergrund:

In Münster wurden seit Januar 2025 bis 23. Mai 2025 insgesamt 58 Vorfälle in und am Münsteraner Hauptbahnhof festgestellt, bei denen die Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten oder bei Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss standen. Erst am Dienstagmorgen (27. Mai) bedrohte ein 26-jähriger Ladendieb zwei Mitarbeiter eines Geschäfts im Hauptbahnhof Münster mit einem spitzen Gegenstand bevor er aus dem Hauptbahnhof flüchtete.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Roger Schlächter
Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0)
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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