Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Missglückter Fluchtversuch - Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle, darunter auch U-Haft
Dortmund (ots)
Am Abend des 22.05. erkannten die Beamten einen Mann am Dortmunder Hauptbahnhof wieder, welcher sich einige Zeit zuvor bewusst einer Personenkontrolle entzogen hat. Dieser wurde bereits mit drei Haftbefehlen gesucht.
Gegen 20:15 Uhr erblickten Einsatzkräfte, im Rahmen ihrer fußläufigen Streifentätigkeit am Hauptbahnhof Dortmund, ein parkendes Auto mit zwei Insassen unmittelbar vor dem Nordausgang. Als diese die Bundespolizisten erkannten fuhren sie zügig aus deren Blickfeld.
Kurze Zeit später erkannten die Uniformierten das Fahrzeug zufällig wieder, diesmal direkt vor der Bundespolizeiwache. Die deutsche Fahrerin händigte einen Personalausweis aus. Der türkische Beifahrer nannte seine Personalien mündlich, da er nach eigenen Angaben keinen Ausweis dabei habe. Da sich diese Angaben nicht verifizieren ließen, brachten die Beamten den 42-Jährigen zur Wache, um seine Identität festzustellen. Auf dem Weg dorthin versuchte der Mann zu flüchten - diesmal zu Fuß. Die Einsatzkräfte hielten ihn jedoch sofort auf und führten ihn gefesselt zur Dienststelle.
Dort überprüfte die eingesetzte Streife die Fingerabdrücke des Türken und stellten die Identität letztendlich fest. Sie fanden zudem heraus, dass gegen den Polizeibekannten drei Haftbefehle vorliegen, darunter ein Untersuchungshaftbefehl.
Zum einen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, Unterschlagung in zwei Fällen und Betruges in sechs Fällen. Von einer ursprünglichen Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten muss er noch 486 Tage verbüßen.
Der zweite Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dort muss er entweder 130 Tagessätze á 20 Euro (Insgesamt 2600,00 Euro zzgl. Kosten) zahlen oder eine 130-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Der dritte Haftbefehl, ein Untersuchungshaftbefehl, wegen Betruges, in Gebrauch nehmen eines Fahrzeugs ohne Zustimmung und Diebstahls.
Die Beamten brachten den Oberhausener in das zentrale Polizeigewahrsam in Dortmund. Von dort erfolgt die Vorführung bei dem zuständigen Richter und die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt.
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