Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
BPOL NRW: Innerhalb von 20 Minuten: Bundespolizei stellt mehrere verbotene Gegenstände sich
Gladbeck - Heiligenhausen (ots)
Am gestrigen Abend (22. Oktober) kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Gladbeck West zwei Personen. Dabei stellten sie neben Betäubungsmitteln, auch ein Messer und eine Schreckschusspistole fest.
Gegen 21:50 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bahnhof Gladbeck West. Dabei fiel ihnen ein Mann auf, der beim Erblicken der Beamten, zügig in Richtung Bahnsteigende lief und augenscheinlich versuchte sich zu verstecken. Als die Polizisten sich in die Richtung des türkischen Staatsbürgers begaben, nahmen sie einen auffälligen Marihuana-Geruch wahr. Die Frage, ob er verbotene Gegenstände mit sich führe, verneinte der 43-Jährige. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten dann aber einen angerauchten Joint in seiner Jackentasche, sowie ein Butterflymesser in seiner Hosentasche.
Bei dem Messer handelt es sich um eines, welches stilettartig ist und dessen Griffstück aus zwei Teilen besteht, sodass es sich als Schutz um die Klinge klappen lässt. Den Grund für das Mitführen des gefährlichen Gegenstandes, verriet der Heiligenhauser den Polizeibeamten nicht.
Die Einsatzkräfte stellten die Drogen und die Stichwaffe sicher. Der Tatverdächtige muss sich nun wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz verantworten.
20 Minuten später, gegen 22:10 Uhr wurden die Beamten auf einen 29-Jährigen aufmerksam. Dieser verhielt sich beim Erblicken der Polizisten auffällig nervös. Bei einer Personenkontrolle gab der junge Mann an, dass er keine Ausweisdokumente mit sich führen würde und griff dabei mehrmals an seinen Hosenbund. Die Beamten durchsuchten den syrischen Staatsbürger daraufhin nach seinen Ausweispapieren. Dabei fanden die Bundespolizisten nicht nur seine Dokumente auf. Neben einer im Hosenbund, zugriffsbereiten und geladenen Schreckschusspistole, stellten die Einsatzkräfte auch ein Verschlusstütchen Marihuana, einen Laserpointer und eine Schleuder mit Kieselsteinen fest.
Bei der Waffe handelt es sich um eine Schreckschusspistole im detailgetreuen Nachbau der P99, in welcher ein mit Munition gefülltes Magazin eingeführt war.
Angaben über den Erwerb oder den Grund für das Mitführen tätigte der Gladbecker nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht. Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz ein.
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