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BPOL NRW: Fahrten ohne Fahrerlaubnis und ohne Fahrschein enden in Haft

Münster (ots)

Eine 36-jährige Polin haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am späten Sonntagabend (30. Januar) im Hauptbahnhof Münster verhaftet. Gegen sie bestanden zwei Haftbefehle.

Aufgefallen war sie, weil sie einen Zug von Rheine nach Münster ohne Fahrschein genutzt hatte. Da sie sich nicht ausweisen konnte, forderte die Zugbegleiterin die Bundespolizei zur Personalienfeststellung an. Bei der Überprüfung fielen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaften Münster und Frankfurt (Oder) auf. Die Polin war durch die Amtsgerichte Steinfurt und Frankfurt (Oder) jeweils zu 1.200 Euro oder 40 Tagen Haft wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.

Da sie die Strafen nicht bezahlt hatte und auch am Sonntag nicht zahlen konnte, stehen ihr nun 80 Tage Haft bevor. Sie wurde noch in der Nacht zum Montag in die Justizvollzugsanstalt in Bielefeld eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Markus Heuer
Telefon: 0251 97437 - 1012
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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