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BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle in drei Stunden - Insgesamt 300 Tage in die JVA

Gelsenkirchen (ots)

Heute Vormittag (19. November) kontrollierten Bundespolizisten zwei Männer im Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Die Deutschen konnten die Festnahme und die damit verbundenen Haftstrafen nicht umgehen und wurden in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

Gegen 7:30 Uhr unterzogen die eingesetzten Beamten einen 32-Jährigen einer Kontrolle und stellten dabei fest, dass der Gelsenkirchener von der Staatsanwaltschaft Essen wegen Diebstahls und wegen Betruges gesucht wurde.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den Mann im Juli 2017 rechtskräftig wegen Betruges sowie versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Im Dezember 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht wegen Diebstahls zu 700 Euro. Da der Deutsche die geforderten Geldstrafen nicht begleichen konnte, nahmen ihn die Bundespolizisten fest und brachten in für insgesamt 203 Tage in die Justizvollzugsanstalt.

Zudem fanden die Einsatzkräfte bei dem 32-Jährigen eine geringe Menge Betäubungsmittel auf. Die Bundespolizisten leiteten ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein.

Exakt drei Stunden später hielten die Bundespolizisten einen 22-Jährigen an. Auch der Gelsenkirchener war von der Staatsanwaltschaft Essen zur Festnahme ausgeschrieben.

Der junge Mann war bereits im August 2019 wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln sowie Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt worden. Eine weitere Verurteilung wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz führte im Dezember 2020 zu einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.

Der Verurteilte hatte bisher nur einen geringen Teil der Geldstrafe bezahlt und muss nun für insgesamt 97 Tage in die Justizvollzuganstalt.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Anne Rohde

Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
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Untere Brinkstraße 81-89
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