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BPOL NRW: Verstoß gegen Ausgangssperre wurde ihm zum Verhängnis/ Bundespolizei nimmt umtriebigen Graffiti-Sprayer fest

BPOL NRW: Verstoß gegen Ausgangssperre wurde ihm zum Verhängnis/ Bundespolizei nimmt umtriebigen Graffiti-Sprayer fest
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Bielefeld (ots)

In der Nacht von Samstag auf Sonntag (09. Mai) hat die Bundespolizei am Hauptbahnhof Bielefeld einen Graffiti-Sprayer festgenommen. Nun wird wegen einer beträchtlichen Anzahl an Sachbeschädigungen gegen ihn ermittelt.

Bundespolizisten sprachen den 34-jährigen Mindener nachts um ein Uhr an, um den Grund seines nächtlichen Aufenthalts im Hauptbahnhof entgegen der Ausgangssperre zu erfahren. Er bezeichnete sich als freischaffender Künstler, habe einem Freund bei Renovierungsarbeiten geholfen und sich verspätet auf den Heimweg gemacht. Auch darum rieche er nach Sprühlack, der sich auch auf seiner Kleidung wiederfand. In einer Tasche fanden die Bundespolizisten mehrere Sprühlackdosen. Mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Ausgangssperre wurde er zunächst entlassen.

Unmittelbar danach entdeckten die Beamten mehrere Graffiti an einem Zug, die farblich zu den Lackdosen des Mindeners passten. Noch auf dem Bahnsteig wurde er festgenommen. Die Lackdosen, sein Handy und weitere Beweismittel wurden beschlagnahmt, bevor er wieder entlassen wurde. Weitere Ermittlungen gegen den einschlägig polizeibekannten 34-Jährigen legen den Verdacht nahe, dass der für eine erhebliche Zahl weiterer Graffiti-Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei in Bielefeld infrage kommen könnte, die bisher gegen "Unbekannt" geführt wurden. Sollten ihm diese Taten nachgewiesen werden, wird er sich -zusätzlich zu den Strafverfahren- mit erheblichen Schadenersatzforderungen konfrontiert sehen.

Rückfragen bitte an:

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Bundespolizeiinspektion Münster
Pressestelle
Markus Heuer
Telefon: 0251 97437 - 1012
E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Internet: www.bundespolizei.de

Bahnhofstr. 1
48143 Münster

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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