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BPOL NRW: 17 Tage in die JVA nach Heimat-Urlaub - Bundespolizei nimmt Verurteilten fest

Düsseldorf (ots)

Am gestrigen Mittwochmittag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus der Türkei eine Person fest, die zur Fahndung ausgeschrieben war.

Aufgrund eines bestehenden Haftbefehls endete die Reise eines 40-Jährigen am Düsseldorfer Flughafen. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte den türkischen Staatsangehörigen bereits im Februar 2019 rechtskräftig wegen fahrlässigen Fahrens ohne Führerschein zu einer Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt. Eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen muss er jedoch noch verbüßen. Da der in Osnabrück lebende Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von 211,21 Euro nicht begleichen konnte, wurde er nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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