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BPOL NRW: Von unbekannter Person zu Boden gestoßen - 43-Jähriger gibt Bundespolizei die Schuld und betitelt diese als Rassisten

Dortmund - Gütersloh (ots)

Das Verhalten von Einsatzkräften der Bundespolizei innerhalb und außerhalb der Wache, aber auch das Verhalten eines 43-jährigen Mannes aus Gütersloh wurde gestern Nachmittag (29. November) lückenlos durch eine Bodycam aufgezeichnet. Der Mann schrie lautstark vor einem Supermarkt am Dortmunder Hauptbahnhof herum. Als Bundespolizisten ihn ansprachen, erklärte er diesen, dass er von einem Unbekannten zu Boden gestoßen worden sei. Der Tatverdächtige befand sich jedoch nicht mehr vor Ort. Daran gab der Gütersloher den Einsatzkräften die Schuld und betitelte diese lautstark und öffentlichkeitswirksam als Rassisten.

Gegen 16 Uhr informierten Mitarbeiter eines Supermarktes am Dortmunder Hauptbahnhof die Bundespolizei über eine Person, die sich vor dem Geschäft aufhalten und lautstark rumschreien würde. Vor Ort trafen Bundespolizisten auf den Mann aus Gütersloh, der sich aufgebracht zeigte und den Einsatzkräften erklärte, von einer unbekannten Person zu Boden gestoßen worden zu sein. Einen Tatverdächtigen konnten die Bundespolizisten vor Ort nicht ermitteln. Eine Täterbeschreibung konnten sie dem aufgebrachten 43-Jährigen zudem nicht "entlocken". Dieser echauffierte sich nun lautstark über die Sachverhaltsaufnahme durch die Einsatzkräfte. Daraufhin schalteten die Einsatzkräfte eine Bodycam ein, um ihre Maßnahme und das Verhalten des Mannes zu dokumentieren.

Da eine Sachverhaltsaufnahme vor Ort nicht möglich war, sollte er zur Wache gebracht werden. Daraufhin betitelte er die Beamten mehrmals lautstark als Rassisten. Gegen seine Mitnahme leistete er anschließend Widerstand, woraufhin er gefesselt wurde. Auch in der Bundespolizeiwache wurde das Verhalten des 43-Jährigen weiter aufgezeichnet.

Hinweise zu einer Körperverletzung bzw. zu einem Tatverdächtigen konnten die Einsatzkräfte auch in der Wache nicht erlangen. Was sich jedoch herausstellte, war, dass der Gütersloher zuvor Heroin geraucht hatte, was sein Verhalten erklären könnte.

Die Bundespolizei ordnete die Videosicherung aus dem Supermarkt an und leitete ein Strafverfahren wegen Körperverletzung gegen unbekannt ein.

Zudem wurden gegen den wegen Eigentums-, Drogen- und Gewaltdelikten polizeibekannten 43-Jährigen ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. *ST

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