BKA: Weitere Festnahme in Spanien im Verfahren gegen internationale Tätergruppierung - Ermittlungen wegen organisierter Geldwäsche, Einfuhr von Rauschgift und Bildung einer kriminellen Vereinigung
Wiesbaden (ots)
Sicherheitsbehörden haben am 7. August in Spanien ein weiteres mutmaßliches Mitglied einer international agierenden kriminellen Gruppierung festgenommen. Die Festnahme erfolgte im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der organisierten Geldwäsche in Zusammenhang mit der Einfuhr von Rauschgift und der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Der jetzt festgenommene Beschuldigte soll als "Buchhalter" der Hauptbeschuldigten in Spanien tätig gewesen sein. Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand verwaltete er die Erlöse aus Rauschgiftgeschäften, koordinierte Geldflüsse innerhalb der Gruppierung und war zudem im April 2024 an der Einfuhr von mindestens 856 Kilogramm Marihuana nach Deutschland beteiligt.
Über mehrere Jahre hinweg soll die Tätergruppierung systematisch mit großen Mengen Cannabis und Kokain Handel getrieben und die daraus erzielten Gewinne in Millionenhöhe gewaschen haben. Bei der Ausführung ihrer Tathandlungen und Geschäfte ließ die Gruppierung ein außerordentlich hohes Gewaltpotenzial erkennen. Dabei setzte sie bei Auseinandersetzungen mit konkurrierenden Straftätern scharfe Schusswaffen und Brandmittel gegen ihre jeweiligen Kontrahenten an öffentlichkeitswirksamen Orten ein und nahm dabei die Gefährdung unbeteiligter Dritter in Kauf.
Bereits im vergangenen Jahr hatte die gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Bundeskriminalamt/Zollkriminalamt (GFG BKA/ZKA) zusammen mit internationalen und nationalen Polizei- und Zollfahndungskräften mehrere Festnahmen und Sicherstellungen umfangreicher Beweismittel im In- und Ausland durchgeführt, darunter Schusswaffen, Munition und Sprengmittel. Bei den Maßnahmen waren deutschlandweit über 300 Einsatzkräfte vor Ort im Einsatz. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Pressemitteilung des BKA vom 23.04.2024 abrufbar unter: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2024/Presse2024/240423_PM_Geldwaesche.html.
Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gegen die in Untersuchungshaft befindlichen Hauptbeschuldigten Anklage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben. Teile der Gruppierung wurden bereits im Dezember 2024 in einem gesondert geführten Verfahren wegen illegaler Rauschgifteinfuhr zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Ermittlungen der GFG BKA/ZKA und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden dauern an.
Die auf Bundes- und Landesebene eingerichteten Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen sind ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität. Die spezialisierten Fachdienststellen verfolgen komplexe Geldflüsse über Ländergrenzen hinweg und decken kriminelle Strukturen auf, mit dem Ziel der Einziehung von illegalen Vermögenswerten und der Leitlinie: "Verbrechen darf sich nicht lohnen!"
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