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POL-WHV: Begleitung des landesweiten Verkehrssicherheitstages 2020 #FAHRsicherRAD - heutiger Beitrag: Fahrradfahren und Alkoholkonsum (mit Bild)

POL-WHV: Begleitung des landesweiten Verkehrssicherheitstages 2020 #FAHRsicherRAD - heutiger Beitrag: Fahrradfahren und Alkoholkonsum (mit Bild)
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Wilhelmshaven. Jever. Varel (ots)

Wer kennt das nicht?

Man trifft sich mit Freunden gemütlich auf ein Glas Wein oder Bier in
der Lieblingsbar, amüsiert sich, vergisst die Zeit und trinkt dann 
doch etwas mehr als zuvor geplant. Dann stellt sich natürlich die 
Frage, wie man letztendlich nach Hause kommt. Vielen ist das Taxi zu 
teuer, der letzte Bus fährt viel zu früh und zu Fuß ist es zu weit. 
Da heißt die Alternativlösung oft: Ab auf´s Rad!

Jedoch warnt die Polizei sich unter Alkoholeinfluss auf das Rad zu 
setzen. 

Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer "infolge des Genusses 
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der
Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen". Auch ein Fahrrad
ist ein Fahrzeug. Wenn Sie als Radfahrer also unter Alkoholeinfluss 
den Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, machen Sie
sich strafbar. 


"Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland über der für
Kraftfahrer. Ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv 
nicht mehr aufs Rad", erklärt Dominik Tjaden, 
Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion 
Wilhelmshaven/Friesland.

Die hohe Promillegrenze ist jedoch kein Freifahrschein, nach dem 
Alkoholkonsum auf das Fahrrad oder Pedalec zu steigen ohne 
Konsequenzen befürchten zu müssen. Autofahrer aufgepasst: Auch für 
Radfahrer und Pedalec - Fahrer kann es zum Führerscheinentzug wegen 
Alkohol kommen.

"Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder, 
Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug",
so Tjaden weiter.

Aber ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen? 

Schwingen sie sich ab 1,6 Promille auf das Rad, bekommen 
Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2020, drei Punkte in Flensburg, ein
Bußgeld sowie eine Anordnung zur medizinisch-psychologische 
Untersuchung, kurz MPU. 
Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie 
müssen ihren Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges 
Fahrrad-Fahrverbot kann verhängt werden.

Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. 
Fallen Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden 
andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Deshalb lieber eine sichere Alternative für den Heimweg suchen. Das 
gut abgeschlossene Fahrrad holt man besser nüchtern am nächsten Tag 
ab. Aber auch da gilt, im Zweifel das Fahrzeug lieber stehenzulassen.



Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de
www.twitter.com/Polizei_WHV_FRI

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