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POL-VIE: Willich-Anrath: 15-jähriger E-Scooter Fahrer missachtet Vorfahrt und wird leicht verletzt

Willich-Anrath (ots)

Am Montagmorgen gegen 07.45 Uhr kam es zu dem Unfall auf der Lerchenfeldstraße in Anrath. Ein 15-jähriger Schüler fuhr hier aus einer Grundstückseinfahrt und achtete nicht auf den fließenden Verkehr. Auf der Straße kam es zur Kollision mit dem Pkw einer 21-jährigen Willicherin. Der 15-Jährige wurde auf die Motorhaube aufgeladen und prallte gegen die Windschutzscheibe, welche dadurch splitterte. Der 15-Jährige erlitt bei dem Unfall eine Schürfwunde, eine Versorgung durch eine RTW-Besatzung vor Ort wunde nicht in Anspruch genommen. Unfälle unter Beteiligung von E-Scootern nehmen leider zu. Meist sind es Jugendliche, die häufig die Ursache setzen und dann auch noch verletzt werden. Im Jahr 2024 verzeichnete die Polizei Viersen insgesamt 39 Unfälle unter Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen, dabei wurden 37 Menschen verletzt. Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 25 Unfälle registriert, mit 21 verletzten Menschen. Ein Rückblick: im Jahr 2021 wurden neun Unfälle erfasst, verletzt wurden hier sieben Menschen. Die Polizei hat die E-Scooter bei ihren Kontrollen und auch bei der Präventionsarbeit im Blick. Begleitend appellieren wir hier einerseits an die Eltern: Schenken Sie ihrem Kind nicht einfach so ein Kleinstfahrzeug, sondern besprechen Sie die Regeln, die es dafür gibt. Wenn Ihr Kind noch keine 14 Jahre alt ist, darf es auch nicht mit einem E-Scooter fahren! Da aber Unfälle nicht einfach so passieren, sondern immer verursacht werden, gilt unser Apell vorrangig an die jungen Fahrerinnen und Fahrer: Ein E-Scooter ist kein Spielzeug! Auch für Euch gelten die Regeln des Straßenverkehrs! Als Beispiel seien hier das Rechtsfahrgebot und die besondere Pflicht zur Rücksicht gegenüber Fußgängern erwähnt. Ihr dürft nur alleine auf dem Scooter stehen und müsst auch, wenn ihr keine Blinker habt, Richtungsänderungen per Handzeichen deutlich anzeigen. Ach so, der E-Scooter muss natürlich versichert sein. Wenn nicht, kriegen auch die Eltern eine Strafanzeige. Und: Finger weg von alkoholischen Getränken oder berauschenden Mitteln. Es gelten die gleichen Regeln wie für jede Fahrzeugführerin oder jeden Fahrzeugführer. Näheres findet sich in der "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" Hier zu finden: https://viersen.polizei.nrw/artikel/was-es-bei-e-scootern-zu-beachten-gibt /wg (861)

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Kreispolizeibehörde Viersen

Telefon: 02162/377-1191
pressestelle.viersen@polizei.nrw.de

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