Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
POL-SU: sicher.mobil.leben - Kinder im Blick
Siegburg (ots)
Am 3. Juni 2025 findet die länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben" statt. Das Thema der diesjährigen Aktion sind Kinder im Straßenverkehr.
Kinder zählen zu einer besonders gefährdeten Gruppe im Straßenverkehr. Insbesondere durch erhöhte Achtsamkeit, angepasstes Fahrverhalten und die konsequente Einhaltung präventiver Schutz- und Sicherungseinrichtungen kann das Unfallrisiko für Kinder im Straßenverkehr minimiert werden.
Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis wird sich an der länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und der Verkehrsunfallprävention im Bereich von Schulen beteiligen. An verschiedenen Kontrollstellen werden Polizistinnen und Polizisten Verkehrsverstöße konsequent ahnden, aber auch durch präventive Maßnahmen für die Beachtung von entsprechenden Vorschriften sensibilisieren und damit zur Reduzierung von getöteten und schwerverletzten Verkehrsteilnehmenden beitragen.
Kontroll- und Präventionsschwerpunkte werden die Beamten auf die Bereiche Ablenkung, Abbiegen und Schulwegsicherheit legen.
Hab Kinder im Blick! Nicht Dein Handy!
Telefonnummern wählen, Mails aufrufen, Musik oder Nachrichten hören: Im Straßenverkehr ist jede Unaufmerksamkeit lebensgefährlich. Jeder zehnte Verkehrstote muss sterben, weil Ablenkung im Spiel ist.
Das menschliche Gehirn ist so verdrahtet, dass es nur wenigen Dingen gleichzeitig Aufmerksamkeit schenken kann. Es ist wie ein Scheinwerfer, der nur einen begrenzten Teil der Bühne beleuchten kann. Wenn wir beim Autofahren aufs Handy schauen, nehmen wir die Straße vor uns weniger bewusst wahr. Untersuchungen zeigen, dass 80 Prozent der Autounfälle innerhalb von drei Sekunden nach einer Ablenkung passieren. Im Vergleich zu fokussierten Autofahrenden können Fahrende, die während der Fahrt mit dem Handy telefonieren, 50 Prozent der visuellen Informationen in ihrer Umgebung nicht wahrnehmen. (Quelle: https://www.runtervomgas.de/)
ERHÖHTES UNFALLRISIKO BIS UM DAS 12-FACHE
- Telefonnummern-Eingabe: 12,2 - Lesen/Schreiben (z. B. auf dem Tablet): 9,9 - Griff nach Objekten: 9,1 - Tippen auf dem Smartphone: 6,1 - Bedienung von Bordgeräten: 4,6
EINE SEKUNDE ABLENKUNG. VIELE METER BLINDFAHRT.
- bei 50 km/h - 14 Meter Blindfahrt - bei 100 km/h - 28 Meter Blindfahrt - bei 130 km/h - 36 Meter Blindfahrt
Bei 50 km/h beträgt die zurückgelegte Anhalteweg - also der Bremsweg mit Reaktionszeit - rund 40 Meter.
Bereits eine Aufprallgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern kann zu schweren oder tödlichen Verletzungen bei Fußgängern führen.
Ein Blick rettet Leben! Mit Kinderaugen sehen!
Verschiedene Untersuchungen haben bei Kindern folgendes festgestellt: - Kinder zeigen im Straßenverkehr einen höheren Grad an motorischer Unruhe als Erwachsene, z.B. beim Warten an Ampeln. - Beim Gehen auf dem Gehweg verhalten sich Kinder weniger regelmäßig als Erwachsene, sie führen häufiger Nebentätigkeiten aus und blicken seltener zur Straße. - Kinder variieren ihr Tempo häufiger als Erwachsene (gehen, rennen, hüpfen, stoppen usw.). - Kinder rennen häufig über die Fahrbahn, Erwachsene gehen mit einem normalen Tempo über die Straße. - Kinder orientieren sich seltener als Erwachsene vor der Überquerung. - Kinder benutzen zum Überqueren deutlich kürzere Wege als Erwachsene (sie gehen nicht schräg über die Fahrbahn). - Kinder, die sich in Gesellschaft von Gleichaltrigen befinden, verhalten sich weitaus risikoreicher als Kinder ohne Begleitung Gleichaltriger. (Quelle: Unfallkasse NRW) - Kinder haben zudem noch kein oder ein geringes Gefahrenbewusstsein und ihnen fehlt in der Regel der Blick für Verkehrssituationen z.B. für den "Toten Winkel".
Daher lernen Kinder von den Verkehrserzieherinnen und Verkehrserziehern der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis im Projekt "Toter Winkel" die Gefahren des toten Winkels kennen und wie sie mit diesen im Straßenverkehr umgehen können. Ein besonderes Highlight ist dabei oft der praktische Selbstversuch: Schülerinnen und Schüler können sich in einen Lkw setzen und beim Blick in den Außenspiegel selbst erfahren, wie groß der tote Winkel tatsächlich ist. Ganze Schulklassen verschwinden durch ihn aus dem Sichtfeld.
Neben dem präventiven Ansatz spielen auch die Verkehrskontrollen und die Verfolgung von Verkehrsverstößen beim Abbiegen eine bedeutende Rolle.
Im Jahr 2024 waren 20,79 % aller schwerwiegenden Verkehrsunfälle im Zuständigkeitsbereich der Polizei Rhein-Sieg-Kreis auf Fehler beim Abbiegen zurückzuführen.
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, die innerorts nach rechts abbiegen, gilt seit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung Schrittgeschwindigkeit. Schließlich führen Abbiegeunfälle zwischen Lkws und Radfahrerinnen und Radfahrern und/oder Fußgängerinnen und Fußgängern immer wieder zu schwersten Verletzungen oder sogar zum Tod. Unter Schrittgeschwindigkeit versteht der Gesetzgeber wiederum 4 bis 7 bzw. maximal 11 Kilometer pro Stunde.
Seit mehr als einem Jahr haben sich Beamtinnen und Beamte des Verkehrsdienstes auf die Kontrolle dieser "Abbiegeverstöße" spezialisiert und ein entsprechendes Anhalte- und Kontrollverfahren entwickelt und intensiviert. Dabei kamen allein im Jahr 2024 fast 100 Ordnungswidrigkeitenanzeigen und eine Vielzahl an Verwarngeldern zustande.
Elterntaxis - lass das Auto stehen, lieber gemeinsam gehen
Kinder sind die jüngsten und schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmer.
Zur Entwicklung und Steigerung der Verkehrskompetenz von Kindern spielt die selbstständige Bewältigung des Schulwegs zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Öffentlichen Personenverkehr eine wichtige Rolle.
Die eigenständige Mobilität von Kindern auf dem Schulweg hat leider in der Vergangenheit kontinuierlich abgenommen. Dazu tragen nicht etwa weite Schulwege oder ähnliche Faktoren bei, sondern Eltern, die aus unterschiedlichsten Gründen ihre Kinder mit dem Auto direkt bis vor die Schule fahren, die sogenannten "Elterntaxis".
Eltern begründen ihr Hol- und Bringverhalten ganz unterschiedlich:
"Ich muss mein Kind beschützen." "Der Tornister meines Kindes ist zu schwer." "Der Schulweg meines Kindes ist zu Fuß zu lang, mit dem Fahrrad darf es nicht fahren und ein Bus fährt nicht." "Es ist bequem und schnell." "Die Busfahrt ist zu lang oder zu umständlich." "Dadurch kann mein Kind morgens länger schlafen."
Dies sind nur ein paar Angaben von Eltern, die immer wieder genannt werden, um ihr Verhalten zu begründen. Dabei birgt dieses Verhalten auch einige Gefahren.
Behinderungen oder Gefährdungen zum Schulbeginn bzw. -ende resultieren häufig aus dem Fehlverhalten der Eltern beim Bringen oder Abholen ihrer Kinder. Dazu zählen:
- die Behinderung von Schulbussen, - gefährliche Fahr- und Wendemanöver, - nicht angepasste Geschwindigkeit, - unerlaubtes Halten in "zweiter Reihe" oder im Halteverbot.
Kinder können Gefahren nicht immer richtig einschätzen. Beispielsweise steigen sie direkt zur Straße hin aus oder laufen unvermittelt zwischen parkenden Fahrzeugen hervor, um die Straße zu überqueren.
Die tägliche Bewältigung des Schulwegs zu Fuß hat eine Reihe von positiven Einflüssen auf die kindliche Entwicklung. Dazu zählen:
- eine höhere Konzentrationsfähigkeit im Unterricht, - eine gesteigerte körperliche Fitness - und bei gemeinsamer Bewältigung des Schulwegs mit anderen Kindern eine Verbesserung des Sozialverhaltens.
Hervorzuheben ist, dass Kinder dadurch in die Lage versetzt werden, frühzeitiger ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr zu entwickeln. (Bi)
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Telefon: 02241/541-2222
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