Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Verkehrsunfallfluchten machen keinen Sinn und werden bestraft
Rhein-Kreis Neuss (ots)
Im Rhein-Kreis Neuss kommt es immer wieder zu Verkehrsunfällen, bei denen Fahrer nach einem Zusammenstoß einfach vom Unfallort flüchten. Im Jahr 2024 verzeichnete die Polizei 3474 Verkehrsunfallfluchten. In 141 Fällen wurden Personen verletzt.
Warum lohnt es sich nicht, eine Unfallflucht zu begehen: Zum einen ist das Weglaufen keine Lösung, sondern verschärft die Situation nur. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert neben einem Bußgeld auch den Führerscheinverlust und strafrechtliche Konsequenzen. Zum anderen ist es für die Geschädigten sehr belastend, wenn sie keinen Ansprechpartner vor Ort haben. Oftmals bleiben die Opfer solcher Unfälle auf den Kosten sitzen. Stellen Sie sich vor, dass Ihnen ein Schaden zugefügt wird. Sie würden sich ebenfalls wünschen, dass dieser vom Verursacher beglichen wird. In Deutschland ist eine Kfz-Versicherung ist verpflichtend und kommt in der Regel für den verursachten Fremdschaden auf. Daher führt ein Flüchten vom Unfallort, nur zu mehr Problemen für alle Beteiligten. Um die Straftaten in Zusammenhang mit den Verkehrsunfallfluchten aufzuklären und so den Rechtsanspruch des Opfers zu gewährleisten, veröffentlicht die Polizei regelmäßig Pressenmeldungen mit Zeugenaufrufen. Hinweise von Zeugen können entscheidend dazu beitragen, die Täter zu ermitteln und die Unfallursache aufzuklären. Durch solche Aufrufe konnten unter anderem die Unfälle zu den Pressemitteilungen Neuss - Unfallflucht: Polizei sucht Zeugen vom 05.11.2024 - 10:13 Uhr (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5901768), Meerbusch - Polizei sucht Fahrzeugführerin und Zeugen vom 29.04.2025 - 10:49 Uhr (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/6022329), Kaarst - Busfahrer muss stark bremsen - zwei Personen leicht verletzt vom 16.04.2025 - 10:21 Uhr (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/6014547) geklärt werden. In dem Neusser-Fall meldete sich ein aufmerksamer Zeuge und Ersthelfer und gab an, dass es den gesuchten Pkw nicht gegeben hat und die Rollerfahrerin eigenständig zu Fall kam. In Meerbusch hatte sich eine aufmerksame Anwohnerin gemeldet und konnte entscheidende Hinweise geben. Die Unfallflucht konnte geklärt werden. Ebenso meldete sich auf den Aufruf in Kaarst die Mutter des gesuchten Kindes bei der Polizei. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig Hinweise der Bürgerinnen und Bürger sind. Diese Informationen sind wertvoll und können maßgeblich zur Aufklärung beitragen. Auch wenn nicht jeder Hinweis zur Lösung des Falles führt, so ist doch jeder Beitrag wichtig. Hinweise können dazu dienen, einzelne Puzzlestücke zu ergänzen, Unklarheiten zu beseitigen oder bestimmte Verdachtsmomente zu bestätigen oder auszuschließen.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Unfallfluchten seltener und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. Helfen Sie mit, unsere Straßen sicherer zu machen!
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt sein, dann appellieren wir an alle Verkehrsteilnehmer: Bleiben Sie ruhig, sichern Sie die Unfallstelle ab, tauschen Sie die erforderlichen Daten aus und informieren die Polizei. Sie sind Zeuge eines Unfalls geworden? Dann zögern Sie nicht, die Polizei zu kontaktieren. Diese ist für Sie 24/7 unter der Telefonnummer 02131 3000 oder im akuten Notfall unter der Notrufnummer 110 erreichbar. Hinweise nimmt die Polizei auch unter der Emailadresse poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de entgegen.
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