Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Ohne gültige Dokumente an der Grenze gestoppt Bundespolizei Waidhaus verweigert fünf Personen die Einreise
Waidhaus (ots)
Waidhaus - Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus haben am vergangenen Wochenende (13. und 14. Dezember) bei Grenzkontrollen fünf Personen die Einreise nach Deutschland verweigert. Die Betroffenen konnten die erforderlichen Reisedokumente nicht vorweisen oder verstießen gegen bestehende Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Die Beamten wiesen alle Personen nach Tschechin zurück
Am Sonntag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 33-jährigen tschechischen Staatsangehörigen. Da der Mann angab, keine Reisedokumente mitzuführen, weckte er das Interesse der erfahrenen Grenzbeamten. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten den Geldbeutel des Mannes samt tschechischer Identitätskarte auf dem Beifahrersitz. Der 33-Jährige erklärte, er wolle zu seinen Eltern nach Bonn reisen. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab ein Fahndungsersuchen des Ausländeramtes Dresden zur Festnahme und Einreiseverweigerung, das im März 2025 ausgestellt worden war. Bereits am 2. Dezember 2025 war der Mann von der Bundespolizeiinspektion Waidhaus festgestellt worden. Aufgrund des bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots verweigerten die Beamten dem Mann die Einreise und wiesen ihn noch am selben Tag nach Tschechien zurück. Ebenfalls am Sonntag kontrollierten die Bundespolizisten einen 30-jährigen türkischen Staatsangehörigen. Er wies sich mit einem gültigen türkischen Reisepass sowie einem französischen Touristenvisum aus. Die Beamten stellten jedoch fest, dass der Mann seinen zulässigen Aufenthaltszeitraum um sechs Tage überschritten hatte. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise ein, verweigerte ihm die Einreise nach Deutschland und wies ihn anschließend nach Tschechien zurück. Bereits am Samstag überprüften Bundespolizisten einen 25-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, der gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin und einem Kind unterwegs war. Alle drei Personen führten lediglich ukrainische Reisepässe mit sich, jedoch keine weiteren zur Einreise nach Deutschland berechtigten Dokumente. Gegen den 25-Jährigen lag zudem eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung vor. Die Bundespolizei verweigerte allen drei Personen die Einreise und wies sie nach Tschechien zurück.
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Tobias Pfeiffer
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