POL-ROW: ++schwerer Unfall vor Diskothek++Körperverletzungen beim Erntefest++betrunkener Mofa-Fahrer++Unfallflucht auf Parkplatz++zum wiederholten Mal betrunken mit Pkw unterwegs
LK Rotenburg (ots)
++schwerer Unfall vor Diskothek++ Bremervörde. In der Samstagnacht kam es in der Wesermünder Straße gegen 03 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein 19-jähriger Mann querte unvermittelt zu Fuß die B 71, um zum Diskothekengelände zurückzukehren und wurde dabei von einem Pkw erfasst. Der junge Mann wurde dabei schwer verletzt und musste mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus nach Stade transportiert werden.
++Körperverletzungen beim Erntefest++ Bothel. Die Rotenburger Polizei musste in der Samstagnacht zweimal zum Erntefest nach Bothel ausrücken. Im ersten Fall kam es zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen zwei Männern auf der Tanzfläche. Beide wurden dabei leicht verletzt. Beim zweiten Einsatz wurde der Polizei eine größere Schlägerei am Veranstaltungsende mitgeteilt. Vor Ort wurden jedoch keine Kontrahenten mehr festgestellt. Diese sollen sich kurz zuvor mit Pkw entfernt haben.
++betrunkener Mofa-Fahrer++ Rotenburg. Am Samstagmorgen kontrollierten Beamte der Rotenburger Polizei einen Mofa-Fahrer in der Mühlenstraße. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser alkoholisiert war. Der 57-jährige Mann wurde nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen aus der Kontrolle entlassen.
++Unfallflucht auf Parkplatz++ Sittensen. Am Freitagmorgen, gegen 10 Uhr kam es auf dem REWE-Parkplatz zu einer Verkehrsunfallflucht. Hierbei wurde ein schwarzer Ford Fiesta beschädigt. Wer Hinweise zu dem Verursacher machen kann wird gebeten, sich mit der Polizei Sittensen in Verbindung zu setzen.
++zum wiederholten Mal betrunken mit Pkw unterwegs++ Scheeßel. Am Sonntagmorgen wurde der Polizei Rotenburg ein stark betrunkener Autofahrer gemeldet, der bei der örtlichen Tankstelle Bier kaufte, danach in seinen Pkw stieg und wegfuhr. Im Rahmen der Fahndung konnte der Pkw angetroffen werde. Der 58-jährige Fahrer zeigte deutlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und wurde einer Blutprobe unterzogen. Der Führerschein konnte ihm nicht abgenommen werden, da dieser bereits bei ähnlichen Taten beschlagnahmt worden ist.
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