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Zollfahndungsamt Hamburg

ZOLL-HH: Haftstrafen wegen Alkoholschmuggel - Zollzusammenarbeit führt zu Verurteilungen in Schweden

Kiel (ots)

Langjährige Haftstrafen von insgesamt 13 Jahren und zwei Monaten verhängte jetzt ein Gericht im schwedischen Malmö gegen acht Hauptangeklagte wegen schweren Alkoholschmuggels. Die Angeklagten mussten sich vor Gericht für den Schmuggel von Alkohol in mehr als 150 Fällen verantworten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter von Januar 2018 bis Januar 2020 in 185 Fällen Bier, Wein und Spirituosen, mit einem Alkoholgehalt von insgesamt knapp 8.000 Litern, von Deutschland nach Schweden schmuggelten. Dabei entstand in dem skandinavischen Land ein Steuerschaden in Höhe von knapp 200.000 Euro. Im Februar 2022 wurde ein Ehepaar in Schweden festgenommen, das für die Taten federführend verantwortlich war.

Die Täter im Alter von 24 bis 70 Jahren kauften die alkoholischen Getränke in Deutschland ein und transportierten sie anschließend nach Schweden. In einer Vielzahl der Fälle war dabei Fehmarn der Ausgangspunkt der Transporte. Teilweise nutzte die Tätergruppierung während der Schmuggeltouren Zwischenlager in Dänemark. Am Ende verkaufte man die verbrauchsteuerpflichtigen Getränke gewinnbringend in Schweden. Abnehmer waren Kioske, Kneipen und illegale Clubs in Südschweden. Maßgeblich unterstützt wurden die Ermittlungen in Skandinavien durch Ermittlungspersonen des Zollfahndungsamtes Hamburg -Dienstsitz Kiel-.

Die deutschen Zollfahndungskräfte durchsuchten im Zuge der Ermittlungen, teils koordiniert mit der dänischen Polizei und der Zollfahndung Malmö, mehrfach Objekte im Grenzhandel, zum Beispiel auf Fehmarn sowie in Flensburg, Lübeck und Rostock. Eine große Zahl von Zeugenvernehmungen und auch Observationsmaßnahmen wurden durch die Zollfahndung in Kiel durchgeführt. Die Rechtshilfemaßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Zollkriminalamt.

Hierzu erläutert Stephan Meyns, Pressesprecher der Zollfahndung in Hamburg: "Die enge und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit ist ein elementarer Bestandteil der Arbeit der Zollfahndung. Wieder einmal wurde durch die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg ein herausragender Ermittlungserfolg erzielt."

Bei einigen Haupttätern wurden teilweise hohe Vermögenswerte beschlagnahmt und anschließend durch die Behörden verwertet.

An den Ermittlungen waren neben der federführenden Zollfahndung in Malmö die deutsche Zollfahndung und auch die dänische Polizei beteiligt.

Über die Haftstrafen gegen die Hauptangeklagten hinaus wurden gegen Abnehmer und Gehilfen Geldstrafen in Höhe von 200.000 Euro und Bewährungsstrafen von 13 Monaten verhängt.

Über 150 Amts- und Rechtshilfeersuchen bearbeitete das Zollfahndungsamt Hamburg allein im Jahr 2021. Sowohl die Unterstützung ausländischer Zoll- und Polizeibehörden durch den deutschen Zollfahndungsdienst, als auch Ermittlungshandlungen im Ausland für den Ermittlungsdienst in der Bundesrepublik, haben für die Durchführung von Ermittlungen eine immer weiter wachsende Bedeutung.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Hamburg
Stephan Meyns
Telefon: 040 / 67571 -513
E-Mail: presse@zfahh.bund.de
http://www.zoll.de

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