Bundespolizeiinspektion Rostock
BPOL-HRO: Flüchtiger Autofahrer durch Polizei gestoppt Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rostock und der Bundespolizeiinspektion Rostock
Rostock (ots)
Nach mehreren schwerwiegenden Verkehrsverstößen und Gefährdung des Straßenverkehrs stoppten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock gemeinsam mit Beamten der Polizeiinspektion Rostock am 5. Juni 2025 einen Autofahrer, der sich zuvor am Hbf. Rostock einer Verkehrskontrolle entzog. Die Polizei leitete Ermittlungen u.a. wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gegen den 40- jährigen Rostocker ein.
Am gestrigen Donnerstag, 5. Juni 2025, informierte eine Zeugin gegen 12:30 Uhr die Polizeiinspektion Rostock und wies die Beamten auf einen silbernen VW hin, der im Bereich der Nobelstraße mehrfach riskant überholte und den Gegenverkehr gefährdete. Trotz sofort eingeleiteter polizeilicher Maßnahmen stellten die Beamten das Fahrzeug zunächst nicht fest.
Gegen 14:20 Uhr erkannten Beamte der Bundespolizeiinspektion Rostock das gesuchte Fahrzeug auf der Nordseite des Bahnhofsvorplatzes und versuchten den Fahrzeugführer einer Kontrolle zu unterziehen. Der 40- Jährige entzog sich dieser und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. Hierbei kollidierte er mit einem abgeparkten Fahrzeug und setzte seine Flucht fort. Die Fahrzeuginsassin und ihr einjähriges Kind wurden hierbei leicht verletzt und ärztlich versorgt. Nach einer kurzen Verfolgung stoppten die Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann in der Nähe des Bahnhofes am Puschkinplatz.
Bei der anschließenden gemeinsamen Kontrolle von Landes- und Bundespolizei stellten die Beamten bei dem Fahrzeugführer einen Atemalkoholwert von 0,69 Promille fest.
Darüber hinaus ermittelten die Kräfte, dass der Mann nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte und das Fahrzeug zudem keinen aktuellen Versicherungsschutz besaß. Des Weiteren bestand gegen den bereits polizeilich bekannten Rostocker ein Haftbefehl der hiesigen Staatsanwaltschaft. Er muss sich nun weiterhin wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs, dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
Die Beamten leiteten ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die 30-jährige Beifahrerin und Fahrzeughalterin ein. Sie wird verdächtigt, dem Fahrzeugführer das Auto trotz Kenntnis des Fehlens einer Fahrerlaubnis überlassen zu haben. Die Ermittlungen dauern an.
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