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POL-NMS: PDNMS-2-Verfolgungsfahrt auf der A7 - Person in psychischen Ausnahmezustand flüchtet vor Polizei

A7/Quickborn (ots)

Am 10.06.2025, gegen 01.30 Uhr, wurde der Fahrer eines Sprinters, der zuvor eine Nötigung auf der Autobahn begangen hatte, nach einer Verfolgungsfahrt und anschließender Widerstandshandlung festgenommen und durch einen Amtsarzt eingewiesen.

Am 10.06.2025, wurde gegen 01:30 Uhr, eine Funkstreifenbesatzung des Polizeiautobahnreviers Neumünster entsandt, da Beamte der Bundespolizei zuvor beobachtet hatten, dass der Fahrer eines weißen Peugeot-Sprinters einen nordfriesischen Sattelzug auf der Bundesautobahn 7 kurz vor dem Dreieck Bordesholm durch Ausbremsen zum Anhalten genötigt hatte.

Als Kräfte der Bundespolizei Bad Bramstedt zufällig auf den Tatort zukamen, flüchtete der Beschuldigte mit seinem Fahrzeug weiter in Richtung Hamburg.

Das Fahrzeug konnte im Bereich des Rastplatzes Bimöhlen durch die Beamten der Autobahnpolizei Neumünster wieder aufgenommen werden.

Sämtliche Anhaltesignale wurden durch den Beschuldigten ignoriert. Der Fahrer versuchte mehrfach die Beamten zu überholen und vor diesen zu flüchten.

Der deutsche Beschuldigte sollte sodann auf dem Rastplatz Moorkaten-West kontrolliert werden, fuhr dann aber auf zwei Beamte des Polizeiautobahn-und Bezirksreviers Mitte, Fachdienst Bundesautobahn, zu, sodass sich diese mit einem Sprung zur Seite retten mussten, um nicht von dem Fahrzeug erfasst zu werden.

Der Beschuldigte setzte seine Fahrt fort und versuchte weiterhin durch das Fahren von Schlangenlinien ein Überholen zu verhindern.

Auf dem Rastplatz Holmmoor-West verließ der Beschuldigte die Autobahn, stoppte sein Fahrzeug und verließ dieses. Er sprang hier durch eine Glasscheibe der dortigen Tankstelle und konnte im Anschluss durch Kräfte der Bundespolizei sowie der Pst. Quickborn festgenommen werden.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel wurden das Fahrzeug sowie der Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmt. Weiterhin wurden dem Beschuldigten Blutproben zur Feststellung seiner Verkehrstüchtigkeit entnommen.

Im Anschluss wurde der Beschuldigte, der sich offenbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, dem Amtsarzt vorgestellt und anschließend auf Anordnung stationär eingewiesen.

Es wurde keiner der eingesetzten Beamten körperlich verletzt.

Es werden Strafanzeigen wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung, Widerstand gegen Vollstreckungspersonen, Nötigung und Sachbeschädigung gefertigt.

Constanze Becker

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